Einen beeindruckenden Einblick in unsere Aktivitäten im Projekt “Gemeinsam an Deck” bieten die Kurzfilme zu verschiedenen Menschenrechten, die die Teilnehmenden, aufbauend auf Workshops zu Kinder- und Menschenrechten, in einem Video-Workshop in Kooperation mit dem Projekt “WeltWege” des Vereins Kast e.V. erstellt haben.
Die Filme können auf der Projektseite unter folgendem link angesehen werden:
Erstmalig seit der der Gründung der BRD wurde am letzten Mittwoch bei einer Abstimmung im Bundestag eine Mehrheit mit rechtsextremen Stimmen möglich. Die CDU/ CSU und FDP machen damit nicht nur ihre Politik, sie legitimieren damit auch die AfD und ihre rechtsextreme und verfassungsfeindliche Gesinnung. Sie tragen zur Normalisierung und Umsetzung rassistischer und faschistischer Ideologie bei. Der am Mittwoch beschlossene Antrag („5-Punkte Plan“) ist verfassungs- und europarechtswidrig, rechtspopulistisch und geschichtsvergessen.
Nie wieder ist jetzt – das muss das Gebot der Stunde sein, wenn mit Stimmen Rechtsextremer das Recht auf Asyl ausgehöhlt wird.
Nach den symbolpolitischen, rechtlich nicht bindenden Anträgen wurde von der CDU/ CSU am Freitag das sogenannte „Zustromsbegrenzungsgesetz“ eingebracht. Die Union nahm damit wiederholt die Zustimmung der AfD in Kauf, ist mit ihrem Vorhaben aber gescheitert. Der Gesetzentwurf deutete soziale Problemlagen rassistisch um und trägt sie auf dem Rücken ohnehin schon marginalisierter Menschen aus. Es sollte „das Ziel der Begrenzung der Zuwanderungssteuerung wieder als ausdrückliche übergeordnete Vorgabe für die Anwendung des Aufenthaltsgesetzes festgelegt” werden. Im Gesetzentwurf hieß es außerdem: „Ein Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz wird ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes nicht mehr gewährt.” Das würde unter anderem unbegleitete minderjährige Geflüchtete betreffen, die ihre Eltern und Geschwister zu sich nach Deutschland holen wollen. Sie gehören zu den vulnerabelsten Gruppen überhaupt und sind besonders schutzbedürftig. Diesen Kindern und Jugendlichen sollte mit dem Gesetz ein fundamentales Menschenrecht (Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 6 des Grundgesetzes) genommen werden.
Kinderrechte sind nicht verhandelbar! Sie gelten für alle Kinder gleichermaßen! Es ist eine Schande, dass ausgrenzende Stimmungsmache in Gesellschaft und bei politischen Entscheidungsträger*innen sich in einem Gesetzentwurf niederschlägt, das einer der schutzbedürftigsten Personengruppen grundlegende Menschenrechte nimmt!
Es ist, auch wenn das Gesetz nicht beschlossen wurde, an der Zeit, sich deutlich zu positionieren und Widerstand zu leisten. Widerstand gegen populistische Hetze und rechte Rhetorik. Es ist an der Zeit, unsere demokratischen Werte und Menschenrechte, wie das Recht auf Asyl und das Recht auf Familieneinheit, zu verteidigen. Die anderen Parteien müssen in die Verantwortung genommen werden, nicht weiter mitzumachen beim Wettlauf, um die nächsten Asylrechtsverschärfungen. Zeigt euch solidarisch! Setzen wir uns gemeinsam ein für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte!
Anlässlich der anstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2024 adressiert ein Bündnis von schleswig-holsteinischen Geflüchteten-, Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsfachdiensten und anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen dringende Handlungsbedarfe und Forderungen an die wahlkämpfenden Parteien und die Öffentlichkeit.
am Donnerstag, den 6. Februar 2025
um 18 Uhr
im Ratssaal im Alten Rathaus,
Fleethörn 9, Kiel
Podiumsteilnehmende:
Ihre Bereitschaft zur Beteiligung an dem Podium haben zugesagt:
Afghanischer Stammtisch Schleswig-Holstein • Afrodeutscher Verein Schleswig-Holstein e.V. • Amnesty International Kiel • ADVSH – Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e.V. • Arbeiterwohlfahrt Landesverband Schleswig-Holstein • Deutsche Sinti und Roma Landesverband Schleswig-Holstein e.V. • Diakonisches Werk Schleswig-Holstein • Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. • Fremde brauchen Freunde Husum • Gegenwind Redaktion Kiel • HAKI e.V. – Treffpunkt für LSBTIQ*Personen in Schleswig-Holstein • kulturgrenzenlos e.V. • LAG Mädchen und junge Frauen in der Jugendhilfe Schleswig-Holstein • lifeline – Vormundschaftsverein für unbegleitete minderjährige Geflüchtete e.V. • Lübecker Flüchtlingsforum e.V. • Medibüro Kiel e.V. • Oekumenewerk der Ev. Luth. Landeskirche in Norddeutschland • Omas gegen Rechts Kiel • PARI-TÄTISCHER Schleswig-Holstein • Refugee Law Clinic Kiel • Refugio Stiftung Schleswig-Holstein • Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel • Sea-Eye Gruppe Kiel • SEEBRÜCKE Kiel • Sisters – Frauen für Afrika e.V. • Syrische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V. • ZBBS – Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrant*innen in Schleswig-Holstein e.V. • ZEBRA – Zentrum für Betroffene rechter Angriffe e.V. • ZEIK – Zentrum für Empowerment und interkulturelle Kreativität
Download: Die Veranstaltenden haben ein Positionspapier” Asylrecht bewahren, Bleiberecht durchsetzen, Integration fördern! – Diskriminierung und Fluchtursachen bekämpfen!” mit bestehenden einwanderungspolitischen Handlungsbedarfen und sich daraus ergebenden Forderungen an die Parteien und an die Wähler*innen adressiert: https://lmy.de/QBGTz
Presseerklärung zum Fachtag „Unbegleitete Minderjährige Geflüchtete in Schleswig-Holstein – Anspruch und Realität”
Auf dem Fachtag „Unbegleitete Minderjährige Geflüchtete in Schleswig-Holstein – Anspruch und Realität”, der am 4. Dezember in Kiel stattgefunden hat, kamen über 130 Fachkräfte aus Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendämtern, weiteren Behörden, Jugendmigrationsfachdiensten, (ehrenamtliche) Vormund*innen und Interessierte zusammen. Eingeladen hatten die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, die Diakonie Schleswig-Holstein, der Vormundschaftsverein lifeline e.V., der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V., die Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein und das Deutsche Rote Kreuz Schleswig-Holstein.
In ihrer Begrüßung stellte Doris Kratz-Hinrichsen, die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen SH, gleich zu Beginn der Veranstaltung klar: „Das Primat der Jugendhilfe gilt! Kinderrechte sind nicht relativierbar!” Insbesondere die vulnerable Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten sei auf den umfangreichen Leistungskatalog des SGB VIII angewiesen und zwingend im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe unterzubringen. Trotzdem seien derzeit Einschränkungen relevanter Rechte zu beobachten. Das gemeinsame Ziel solle es sein, die Unterstützung zu verstetigen und finanziell langfristig zu sichern, so Kratz-Hinrichsen.
Nach einem Grußwort von Thorsten Wilke, dem Leiter des Landesjugendamts, wurden in Fachvorträgen rechtliche Rahmenbedingungen und Neuerungen des Kinder- und Jugendhilferechts, des Vormundschaftsrechts, des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie die Standards der Unterbringung vorgestellt. Im weiteren Verlauf wurde sich zu guten Praxisbeispielen einer angemessenen Unterbringung, Versorgung und der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahrensbegleitung junger Geflüchteter wie auch der Begleitung von ehrenamtlichen Vormund*innen ausgetauscht und die aktuellen Handlungsbedarfe hinsichtlich der Gewährleistung des Kindeswohls der 1.295 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Schleswig-Holstein (Stand 29. November 2024) in einer Gesprächsrunde diskutiert.
Deutlich spürbar waren der hohe Bedarf an (fachlichem) Austausch wie auch die enorme Belastung der Fachkräfte in ihrer alltäglichen Arbeit mit den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Die Belastung entsteht unter anderem durch die aktuellen Veränderungen in der Verwaltungspraxis bezüglich des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Kindern und Jugendlichen.
Zum Hintergrund: In der Kinderrechtskonvention sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention, aber auch im Grundgesetz spielen das Recht auf Familieneinheit, das Verbot der Familientrennung, der besondere Schutz der Familie und insbesondere die herausragende Bedeutung der Familie für das Kindeswohl eine große Rolle. Dies gilt für alle Kinder und Jugendlichen. Der Familiennachzug ist nach deutschem Recht bei subsidiär schutzberechtigten Kindern und Jugendlichen jedoch nur bis zu deren 18. Geburtstag möglich. Lange Verfahren stellen hier in der Praxis ein großes Hindernis dar. Durch die jüngst geänderte Verfahrensweise des Auswärtigen Amtes, nach der keine Sondertermine bei nahender Volljährigkeit der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten für den Familiennachzug vergeben werden, kommt es zu einer systematischen Ungleichbehandlung. Kinder und Jugendliche verlieren so wesentliche Menschenrechte. Die Veranstaltenden des Fachtags fordern dazu auf, sich solidarisch für das Recht der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten auf Familie einzusetzen.
Wir wollen euch aufrufen, gemeinsam mit uns und den Menschen, die Betroffene sind, zu demonstrieren.
Für Familiennachzug und zwar jetzt! ✊
📆 Wann? Am 17.12.2024, 16h 📍 Wo? Start: vor dem Welcome Center Kieler Förde (Andreas-Gayk-Straße 31c) – genaue Demoroute wird noch bekannt gegeben, Enden soll die Demo vor dem Landtag (Düsternbrooker Weg 70)
Schon Anfang des Jahres haben wir mit einem breiten Bündnis an Organisationen in Berlin unter dem Titel “Familiennachzug JETZT” demonstriert.
Da sich die Lage derzeit aus verschiedenen Gründen zuspitzt, ist es Zeit, wieder gemeinsam und solidarisch unsere Forderungen auf die Straße zu bringen. ✊📢
Durch die geänderte Praxis des Auswärtigen Amtes, nach der es keine Sondertermine mehr bei nahender Volljährigkeit der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten für den Familiennachzug geben soll, kommt es zu einer systematischen Ungleichbehandlung. Denn anders als erwachsene Stammberechtigte, können die jungen Geflüchteten nach Jahren des Wartens häufig die Familienmitglieder nicht mehr nachholen, da sie zwischenzeitlich volljährig geworden sind. Diese Entwicklungen sind katastrophal und bedeuten für viele Familien, dass der Nachzug unmöglich wird. Auch die Situation der Familien, die über Beirut ausreisen wollten ist fatal. Bereits vereinbarte Termine bei IOM und den Botschaften wurden kurzfristig storniert und an keiner Stelle Alternativen aufgezeigt. Die Familien werden im Regen stehen gelassen und die Zeit rennt ihnen davon. Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als viel Geld für Anwält*innen auszugeben und diesen einzig möglichen, wenig vielversprechenden Weg zu gehen. Da auch der Rechtsweg langwierig ist, werden zahlreiche Familien für immer getrennt bleiben. Zudem erleben wir vermehrt, dass die Zuwanderungsabteilung in Kiel den Erlass zum Familiennachzug, wonach minderjährige, ledige Geschwister mittelbar zum Geschwisterkind mit Schutzstatus in Deutschland nachziehen können sollen, nicht mehr anwendet. Trotz der Aussage des Sozialministeriums, der Erlass sei weiterhin gültig, werden seitens der ZWA Kiel ablehnende Stellungnahmen an die Botschaften geschickt und die Familien stehen vor der schweren Frage, ob sie die Kinder alleine im Herkunftsland lassen und versuchen sollen, sie nach Jahren der Trennung und des Wartens nachzuholen, oder ob sie alle im Kriegsgebiet bleiben sollen. Wegen dieser nach und nach eintretenden Verunmöglichung des Familiennachzugs zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, ist es uns ein wichtiges Anliegen, diese Demo zu veranstalten. Wir freuen uns, wenn ihr uns lautstark dabei unterstützt.
Wir fordern: ➡️ Geschwisternachzug – JETZT! Geschwister gehören zu ihren Familien und sollten das Recht haben, mit nach Deutschland nachzuziehen. ➡️ Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – JETZT! Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten soll den nach der GFK anerkannten Geflüchteten gleichgestellt werden. ➡️ Das Warten beenden – JETZT! Ausbau der Kapazitäten in den Botschaften, flexiblere Handhabung der Zuständigkeitsregeln, Abbau von bürokratischen Hürden. ➡️ Sondertermine – JETZT! Die geänderte Praxis des Auswärtigen Amtes, keine Sondertermine bei nahender Volljährigkeit mehr zu erteilen, sorgt für eine systematische Benachteiligung. Und freuen uns, mit euch gemeinsam dafür zu demonstrieren. Wer den Aufruf noch mit unterstützen möchte, meldet sich bitte zeitnah per Mail. Plakate sollen in den nächsten Tagen gedruckt werden.
Über weitere Unterstützung freuen wir uns – meldet euch bei uns unter kompass@frsh.de
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