Vormundschaft


Wie wird man Vormund für unbegleitete minderjährige Geflüchtete?

Im Zusammenhang mit der Inobhutnahme (siehe dazu Kinder- und Jugendhilfe für UMF) hat das Jugendamt beim zuständigen Familiengericht die Regelung der gesetzlichen Vertretung zu beantragen. Das Familiengericht bestellt nach Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge einen Vormund für den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten.

In der Regel wird dem zuständigen Jugendamt die Vormundschaft zugesprochen. Es wird eine sogenannte Amtsvormundschaft eingerichtet. Steht jedoch ein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung, so ist das Vormundschaftsgericht gehalten, für den jugendlichen Flüchtling vorrangig den Einzelvormund zu bestellen. Auch eine nachträgliche Bestellung eines ehrenamtlichen Einzelvormundes durch das Familiengericht ist möglich.

Der lifeline e. V. versucht deshalb laufend Personen zu werben, die bereit sind, ehrenamtlich für einen unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten eine Einzelvormundschaft zu übernehmen.

Vor Übernahme einer Einzelvormundschaft ermöglicht der lifeline e.V. ein gegenseitiges Kennenlernen und verpflichtet sich, die Einzelvormünder*innen in ihrer verantwortungsvollen Arbeit zu begleiten und zu beraten.

Welche Funktionen haben Vormünderinnen und Vormünder für minderjährige Flüchtlinge zu erfüllen?

  • Sie stellen sicher, dass alle Entscheidungen zum Wohle des Kindes bzw. Jugendlichen erfolgen
  • Vormünderinnen und Vormünder besitzen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Jugendlichen.
  • Sie sorgen für angemessene Betreuung, Unterbringung, Bildung, sprachliche Unterstützung und gesundheitliche Versorgung der Minderjährigen.
  • Sie beantragen bei Bedarf Hilfeleistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Folgende Indikatoren für den Jugendhilfebedarf können bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in der Regel unterstellt werden:

  • Schutzlosigkeit,
  • Verlust der Eltern bzw. der Herkunftsfamilie,
  • Abbruch des schulischen und beruflichen Lebenszusammenhanges,
  • Unkenntnis der fremden Kultur, Lebensweise und Sprache,
  • Fluchttrauma und Gewalterfahrungen,
  • Fehlen neuer notwendiger Handlungskompetenzen,
  • Fehlen einer realistischen Lebensplanung und ein noch nicht abgeschlossener Reifeprozess.
Die Vormünderinnen und Vormünder
  • stellen sicher, dass das Kind, der oder die Jugendliche eine angemessene Rechtsvertretung im Hinblick auf ausländer- bzw. asylrechtliche Belange erhält.
  • beraten den Jugendlichen/die Jugendliche bei allen wichtigen Entscheidungen und begleiten ihn oder sie durch den noch fremden Alltag.
  • fordern ggf. dem Mündel vorenthaltene Rechtsansprüche gegenüber Behörden ein. Als Mittler und Bindeglied agieren Vormünderinnen und Vormünder zwischen Mündel und den verschiedenen Institutionen und Organisationen, die für den jungen Menschen Betreuungsleistungen erbringen.
  • Auf Wunsch und im Interesse des/der Jugendlichen versuchen sie, die Eltern zu finden und eine Familienzusammenführung zu erreichen.

Hier gibt es eine sehr gut aufbereitete Broschüre von asyl.net (pdf)

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