Vereinsvorstellung


Ziele und Aufgaben

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die ohne ihre Eltern oder andere Erziehungsberechtigte nach Deutschland kommen, haben auf Grund der UN-Kinderrechtskonvention und des Haager Minderjährigenschutzabkommens, des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und anderer nationaler und internationaler Rechtsvorschriften Anspruch auf besonderen Schutz.

Der Vormundschaftsverein lifeline wurde 2004 als Zweigverein des Gesamtvereins Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.* gegründet.

lifeline vermittelt Einzelvormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge,

lifeline berät, schult und begleitet die Einzelvormünderinnen und Einzelvormünder bei ihrer verantwortungsvollen Vormundschaftsarbeit,

lifeline informiert über die schwierige Lage dieser Kinder und Jugendlichen,

lifeline macht sich stark für eine Verbesserung der rechtlichen, sozialen und gesundheitlichen Situation von Kinderflüchtlingen in Schleswig-Holstein,

lifeline setzt sich für die Umsetzung von Kinderrechten beim Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf allen behördlichen Ebenen ein.

lifeline verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung und ist vom Finanzamt Kiel als gemeinnützig anerkannt.

lifeline ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
und seit 2016 anerkannter Vormundschaftsverein gemäß 54 SGB VIII.
lifeline hat seinen Sitz in 24114 Kiel, Sophienblatt 64a.

Mitglieder des Vereins sind

  • natürliche Personen,
  • juristische Personen, die bereit sind, den Verein durch jährliche Zuschüsse zu fördern, und
  • Gruppen und Initiativen, die den Zweck des Vereins unterstützen.

Einmal in jedem Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Dazu werden alle Mitglieder spätestens vier Wochen vor dem Termin eingeladen. Bei der Mitgliederversammlung informiert der Vorstand über das abgelaufene Jahr. Die künftige Entwicklung und alle aktuellen Fragen werden erörtert. Das Ergebnis der Kassenprüfung wird dargestellt, der Vorstand wird entlastet. Mitglieder des Vorstandes und Kassenprüfer werden gewählt, soweit deren Amtszeit abgelaufen ist.
Hier finden sie weitere Informationen

lifeline ist Mitglied

des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge,

der UNO-Flüchtlingshilfe

und des PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein.