lifeline e.V. zum Weltflüchtlingstag am 20.6.2025

Wir fordern: Keine strukturelle Diskriminierung von unbegleiteten Minderjährigen und begleiteten unbegleiteten Minderjährigen durch strategische Ausschlüsse von Hilfen nach SGB VIII § 27 ff und implizite Verweigerung von Zugang zu Rechtsmitteln!

Zum heutigen Weltflüchtlingstag möchten wir unsere Sorge und vehemente Kritik an den aktuellen Rückschritten bezüglich der Situation von minderjährigen Geflüchteten ausdrücken. Insbesondere kritisieren wir die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Sowie die rechtswidrigen Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Landesgrenze.

Darüber hinaus möchten wir aber das Augenmerk heute auf diskriminierende Tendenzen im Rahmen der Jugendhilfe lenken, die wir seit einiger Zeit beobachten: Es gibt seit etwa Mitte 2024 deutliche Veränderungen im Hinblick auf die Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff SGB VIII. Diese Veränderungen führen im Ergebnis zu struktureller Diskriminierung unbegleiteter und begleiteter minderjähriger Geflüchteter.

Eine Hilfe wird in vielen – nicht allen – Jugendämtern des Landes Schleswig-Holstein zunehmend nur noch dann gewährt, wenn ganz eindeutig und explizit „pädagogische Hilfebedarfe“ geäußert werden. Dies betrifft sowohl unbegleitete Minderjährige als auch sogenannte „begleitete unbegleitete Minderjährige“. Besonders betroffen sind davon aber die „begleiteten Minderjährigen“:

Minderjährigen, die in Begleitung Verwandter – mit oder ohne Erziehungsberechtigung – einreisen, oder nach unbegleiteter Einreise bei Verwandten untergebracht werden, werden immer häufiger Hilfen zur Erziehung versagt. Es wird damit argumentiert, dass kein „genuin pädagogischer Hilfebedarf“ vorläge. In vielen Fällen stellen Jugendämter schon beim ersten Clearing nach der Einreise schriftlich fest, „ein Hilfebedarf konnte nicht ermittelt werden“, und verschließen damit direkt den Zugang zu Hilfen im weiteren Verlauf.

Bei minderjährigen Geflüchteten, die sich ohne ihre Eltern in der BRD aufhalten, liegen oft nicht die jugendhilfetypischen Situationen vor, die bei Kindern und Jugendlichen im Vordergrund stehen, die hier aufgewachsen sind. Der große Unterschied liegt darin, dass die Eltern dieser minderjährigen Geflüchteten zwar möglicherweise erziehungsfähig und in der Lage wären, ihre Kinder zu unterstützen – dass sie aber nicht im Land sind, und dadurch faktisch daran gehindert sind, ihre Kinder zu unterstützen.

Somit ergeben sich hier andere, eigentlich bereits vor Jahren in Schleswig-Holstein als für die Hilfeplanung relevant anerkannte Bedarfe. Diese besonderen, situationsbedingten Hilfebedarfe, die für junge Geflüchtete in der Regel im Zentrum stehen, sind zum Beispiel: die Unterstützung bei der Verarbeitung der Fluchterfahrung, beim Ankommen und Einfinden in die Sprache und Kultur der Ankommensgesellschaft; Unterstützung bei der Identitäts- und Persönlichkeitsentwicklung in einem neuen Kulturkreis; die Verarbeitung der Trennung von der Herkunftsfamilie und der Unsicherheit über deren Wohlbefinden und Ähnliches. Oder auch offensichtliche Einschränkungen hinsichtlich einer selbst-verantwortlichen Lebensführung bei Eintritt der Volljährigkeit. Diese speziellen Bedarfe werden zunehmend nicht mehr als „pädagogische Bedarfe“ klassifiziert. Es wird an Jugendmigrationsdienste, Jobcenter für Jugendliche, Integrationsbeauftragte der Kommunen, Migrationsberatungsstellen und nicht zuletzt an die – mit all diesen Dingen oft überforderten – Verwandten verwiesen.

Nicht nur werden die typischen Bedarfe junger Geflüchteter aus dem Bereich der Jugendhilfe ausgegliedert und in andere Regelsysteme verwiesen, es werden auch regelmäßig keine rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheide erteilt.  Ohne einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid wissen die Jugendlichen weder, was sie unternehmen können, um die nötige Unterstützung zu erhalten, noch wird ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch auf dem Rechtsweg gegeben.

Damit schließt sich der Kreis: Die Jugendlichen werden faktisch aus dem SGB VIII ausgeschlossen.

Wir möchten an dieser Stelle eindringlich auf die Empfehlungen für die Hilfeplanung aus der „Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“ aufmerksam machen:

„Bei der Erstellung des Hilfeplanes müssen zu den allgemein gebräuchlichen Anhaltspunkten für den pädagogischen Bedarf folgende flüchtlingsspezifische Aspekte Berücksichtigung finden:

(…)

Neben altersbedingten Indikationen im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung liegen bei minderjährigen Flüchtlingen in der Regel durch die Flucht hervorgerufene Bedarfsbereiche vor:

– Hilfe bei der Aufarbeitung von Fluchthintergründen
– Hilfe im Umgang mit der eigenen Fluchtgeschichte
– Hilfe im Umgang mit den damit verbundenen psychischen und emotionalen Belastungen
– Stärkung des Realitätsbezugs
– Förderung der sich aus der Fluchtbiografie ergebenden Ressourcen,
– Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit Werten und Normen des Heimat- und Aufnahmelandes
– Unterstützung bei der Identitätsfindung im neuen gesellschaftlichen und kulturellen Kontext – Abklärung von psychischen und psychosozialen Auffälligkeiten, ggf. Therapiebedarf z.B. bei Traumatisierungen
– Unterstützung im Umgang mit ungewissen Aufenthaltsperspektiven

Im Bereich Schule/Ausbildung/Beruf müssen nach Ermittlung der im Herkunftsland erworbenen schulischen Vorkenntnisse die Perspektiven im hiesigen Bildungssystem geklärt werden. Im schulischen Bereich ist in der Regel erhebliche Unterstützung notwendig bezüglich des Erwerbs der deutschen Sprache (ggf. Alphabetisierung), der Integration in das deutsche Schulsystem, des Erhalts der Muttersprache und der Bewältigung der alltäglichen Anforderungen in der Schule (ggf. Hausaufgabenhilfe). Die unterschiedlichen kulturellen Einstellungen können den Umgang miteinander erschweren. Die Stärkung sozialer Kompetenzen unterstützt und hilft, kulturelle Barrieren zu überbrücken. Wichtig ist deshalb die Förderung von Kontakten außerhalb der Einrichtung, aber auch die Förderung von Kontakten zur ethnischen Gemeinschaft. (Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie benennt allgemeine Aspekte, die in jedem Einzelfall individuell konkretisiert werden müssen.)“ (https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/Medien/UMF-SH_handreichung_12-2008.pdf S.18)

Wir fordern vor diesem Hintergrund:

Die Berücksichtigung der Empfehlungen aus der oben genannten Handreichung in der Ermittlung des Hilfebedarfs von begleiteten und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten auch bei nahendem oder bereits vollzogenem Eintritt der Volljährigkeit.

Die sorgfältige Prüfung der Geeignetheit von Verwandten für die umfassende Betreuung und Erziehung der Minderjährigen.

Im Zweifel, insbesondere bei ausdrücklichen Äußerungen von Verwandten, die Erziehung nicht gewährleisten zu können: die Anregung einer Vormundschaft und/oder die Gewährung von Hilfen zur Erziehung.

Die umfassende Aufklärung im ersten Clearing über mögliche Hilfen zur Erziehung, inklusive die Möglichkeit, Verwandtenpflege zu beantragen.

Die umfassende Aufklärung der Minderjährigen über ihre Rechte und die Stellen, an denen Beschwerde eingereicht werden kann, z.B. Ombudsstellen.

Bei Ablehnung von Hilfen umgehende Ausstellung eines rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheids.

Keine Diskriminierung von jungen Geflüchteten durch strukturellen Ausschluss aus der Jugendhilfe und ein Besinnen auf die ehemals anerkannten, besonderen Bedarfe von jungen Geflüchteten für die Hilfeplanung.

Online-Fortbildung: “Wissensvermittlung rund um die Vormundschaftsreform Umsetzung der Vormundschaftsreform in Jugendämtern, Vormundschaftsvereinen und freien Trägern unter besonderer Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormünder_innen”


Dienstag, 1. Juli 2025
von 9.00 bis 13:00 Uhr
digital


Liebe Interessierte,
wir laden Sie herzlich zu einer Kooperationsveranstaltung der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, der Diakonie Schleswig-Holstein, dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein sowie lifeline, dem Vormundschaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. ein.

Das Inkrafttreten neuer Bestimmungen im Vormundschaftsrecht zum 01.01.2023, insb. die Klarstellung des Vorrangs des Ehrenamts und die Einführung einer Begründungspflicht des Jugendamts im Rahmen der Mitwirkung bei der familiengerichtlichen Auswahl des Vormunds hat Rückenwind für ehrenamtliche Vormundschaften gebracht. Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete führen dies in der Regel entweder bürgerschaftlich Engagierte, sog. Dritte, ehrenamtliche Vormundschaften oder Personen aus dem (familiären) Bezugssystem, etwa Onkel, Tanten oder auch ältere Geschwister durch. Zur Umsetzung vormundschaftsbezogener Aufgaben – Mitwirkung und Begründung im Rahmen der Auswahl des Vormunds, Eignungsprüfung und Vorbereitung interessierter Ehrenamtlicher, Begleitung bestellter Einzelvormund_innen – werden vielerorts Koordinierungsstellen aufgebaut. Teilweise geschieht dies in Zusammenarbeit von Jugendämtern mit Vormundschaftsvereinen und/oder freien Trägern.
Dabei stellt sich eine Reihe von (neuen) Fragen, etwa: Welche Anforderungen bringt die gesetzliche Stärkung der Subjektstellung des Mündels mit sich? Was ist bei der Suche nach potenziellen ehrenamtlichen Vormund_innen zu beachten? Wie lässt sich „Eignung zum Führen einer Vormundschaft“ konkretisieren? Wie können interessierte Ehrenamtliche gut auf das vormundschaftliche Amt vorbereitet werden? Wie sind sie in der Ausübung des Amtes zu begleiteten? Inwiefern unterscheidet sich die Zusammenarbeit mit bürgerschaftlich engagierten Vormund_innen von der mit Verwandten als Vormund_innen?

In der Online-Veranstaltung wird ein Überblick über Neuerungen im Vormundschaftsrecht gegeben, die insbesondere für die veränderte Zusammenarbeit mit (ehrenamtlichen) Einzelvormund_innen relevant sind. Daraus abzuleitende veränderte Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung durch Jugendämter und freie Träger werden skizziert.

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeitende der Jugendämter, der Jugendhilfe, der Jugendmigrationsfachdienste, Vormünder_innen, Ehrenamtliche und weitere Interessierte aus der Fachöffentlichkeit.

Referentin:
Dr. Miriam Fritsche (vormundschaftsbezogene Praxisbegleitung)
Sie sind herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Nach erfolgter Anmeldung werden die Zugangsdaten zur Fortbildung versendet.

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bei Interesse hierzu unter beiliegendem Link an:
Online-Anmeldung – Details
Büro der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein
Kontaktdaten: fb@landtag.ltsh.de; Tel. 0431-988-1290
Anmeldeschluss ist der 27. Juni 2025

Fortbildung „Identitätsklärung von unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten“

Einladung zur Fortbildung
am Mittwoch 09.07.2025 von 16 – 18 Uhr

„Identitätsklärung von unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten“

Referent: Simon Dippold
(Identität & Respekt – Landesweite Flüchtlingshilfe beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein)

Liebe Jugendliche, liebe ehrenamtliche Vormund*innen und Begleitpersonen, liebe Betreuer*innen, liebe Interessierte,

im Rahmen der Projekte „Frische Brise“ und „Kompass“ veranstaltet lifeline e.V. eine Fortbildung zum Thema „Identitätsklärung von unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten“.

Das Thema Identitätsklärung spielt für alle Geflüchteten, damit auch für die unbegleiteten Minderjährigen und jungen Volljährigen, ein großes Thema bei Ankunft und weiterem Aufenthalt in Deutschland. Für den deutschen Rechtsstaat sind Informationen über die Identität eines Menschen ein entscheidender Faktor für das Asylverfahren, das Bleiberecht allgemein und die Verfestigung des Aufenthalts. Für Betroffene, die vor der Aufgabe stehen ihre Identität zu klären und zu beweisen, beinhaltet dieses Thema oft viele Hürden – sowohl emotional als auch finanziell und zeitlich, denn bei Nichterfüllung der Anforderungen kann es zu aufenthaltsrechtlichen Problemen kommen.

Wir wollen uns in der Fortbildung u.a. folgenden Fragen widmen:
Was bedeutet eigentlich Identitätsklärung und Passpflicht?
Was sind Mitwirkungspflichten?
Wie kann ich diese erfüllen, wann gilt meine Identität als ‚geklärt‘ und welche Nachweise muss ich hierfür vorlegen?
Welche Voraussetzungen an die Identitätsklärung liegen je nach Aufenthaltsstatus vor?

All das und noch ein bisschen mehr wird in der Fortbildung Thema sein. Im Anschluss an den Input wird es auch Zeit für Fragen, Austausch und Diskussion geben.

Wann? 09.07.2025 von 16:00 – 18:00 Uhr
Wo? lifeline e.V. Sophienblatt 64a, 24114 Kiel

Wir bitten um Anmeldung zur Veranstaltung unter 0431-2405828 oder frische.brise@lifeline-frsh.de

Es grüßt herzlich das lifeline e.V. Team

Fortbildung „Beziehungsaufbau – Besonderheiten und Handwerkzeug des persönlichen Beziehungsaufbaus zu Kindern/Jugendlichen mit Fluchterfahrung“

 Einladung zur Fortbildung” Beziehungsaufbau“

Liebe ehrenamtliche Vormund*innen und Begleitpersonen, liebe Interessierte,

im Rahmen des Projekts „Frische Brise“ veranstaltet lifeline e.V. eine Fortbildung zum Thema „Beziehungsaufbau – Besonderheiten und Handwerkzeug des persönlichen Beziehungsaufbaus zu Kindern/Jugendlichen mit Fluchterfahrung“.

Die Vormundschaft oder Begleitung für eine*n unbegleitete*n minderjährige*n Geflüchtete*n zu übernehmen, ist ein sehr besonderes und verantwortungsvolles Ehrenamt. Sowohl vor der Übernahme als auch während der Vormundschaft/Begleitung kann es helfen, sich mit den folgenden Fragen zu beschäftigen und dabei seine eigene Haltung zu reflektieren:
Warum genau möchte ich dieses Ehrenamt machen? Was bedeutet es für mich? Was ist mir dabei wichtig? Welche Erwartungen bringe ich mit in die Rolle als Vormund*in/Begleitung? Was darf mir in der Beziehung mit dem Mündel/jungen Menschen nicht passieren? Wie stelle ich mir die Beziehung vor?
All das und noch ein bisschen mehr wird in der Fortbildung Thema sein. Selbstverständlich wird es auch Zeit für Fragen, Austausch und Diskussion geben.

Wann? 10.06.2025 von 16 – 19 Uhr (mit Pause)
Wo? lifeline e.V. Sophienblatt 64a, 24114 Kiel
Referentin: Solveigh Deutschmann (freie Referentin in der Jugend- und Erwachsenenbildung)

Wir bitten um Anmeldung zur Veranstaltung unter 0431-2405828 oder frische.brise@lifeline-frsh.de

Viele Grüße
Dorothee Paulsen, Paula Theiß & Jessica Allermann

Zum Internationalen Tag der Familie am 15.05. – Das Recht auf Familie für alle!

Das Recht auf Familie ist ein universelles und fundamentales Menschenrecht. In der Kinderrechtskonvention sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention, aber auch im Grundgesetz spielen das Recht auf Familieneinheit, das Verbot der Familientrennung, der besondere Schutz der Familie und insbesondere die in der Regel herausragende Bedeutung der Familie für das Kindeswohl eine große Rolle.

Viele der jungen Geflüchteten, die wir bei lifeline e.V. begleiten, äußern schon beim ersten Kennenlernen den dringenden Wunsch, ihre Familie nach Deutschland nachzuholen. Die lange Trennung von der Familie und die Angst, dass auch sie Opfer der anhaltenden Gewalt in ihren Heimatländern werden, ist eine enorme psychische Belastung für die unbegleiteten Minderjährigen! Das Ankommen in Deutschland, der Schulbesuch und das Erlernen der Sprache treten in den Hintergrund, wenn die Sorge um die Familie den Alltag beherrscht.

Der Prozess des Familiennachzugs hatte sich bereits im letzten Jahr enorm erschwert. Nicht nur sind die Wartezeiten extrem lang und die Behördenprozesse intransparent, auch wird der geltende Erlass zum Geschwisternachzug aus Schleswig-Holstein durch die Ausländerbehörden bzw. Auslandsvertretungen nicht mehr angewendet und die Sondertermine für die Familienangehörigen von bald volljährig werdenden Jugendlichen wurden abgeschafft. Im Dezember haben wir gemeinsam mit einem breiten Bündnis an Organisationen und den Betroffenen unsere Forderungen für den Familiennachzug auf die Straße getragen.

Demonstration FAMILIENNACHZUG JETZT! am 17.12.2024

Einige Familiennachzüge konnten wir in den vergangenen Monaten dennoch erfolgreich begleiten. Das Wiedersehen mit ihren Eltern und Geschwistern hat die Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen grundlegend verändert und ist von unschätzbarem Wert.

Nun haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (befristet) auszusetzen. Diese Entwicklungen sind katastrophal und bedeuten für viele Familien, dass sie auf unabsehbare Zeit getrennt werden. Die Minderjährigen, die von den Veränderungen betroffen sind, sind verzweifelt. Nachdem sie jahrelang alles getan haben, was von ihnen verlangt wurde, nachdem Begleitpersonen und nicht zuletzt auch Sachbearbeiter*innen von Behörden ihnen zugesichert haben, dass der Familiennachzug möglich sei, stehen sie nun plötzlich vor dem Ende eines Traumes. Der Nachzug ihrer Eltern und Geschwister ist auf einmal in weiter Ferne, möglicherweise wird es nie mehr möglich sein.

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete sind besonders vulnerabel. Dass die Bundesregierung ihnen aufgrund ausgrenzender, diskriminierender Stimmungsmache ein so grundlegendes Recht entziehen will, ist eine Schande! Menschenrechte wie das Recht auf Familie sind nicht verhandelbar und müssen für alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen gelten!