Pressemitteilung: 275 Organisationen fordern zum Umdenken im Flüchtlingsschutz auf: Es geht auch anders!

Zum Weltflüchtlingstag stellt sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Wohlfahrt, Menschenrechtsarbeit, Kirchen und Zivilgesellschaft unter dem Motto „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ gegen die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen. 75 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention formulieren sie in einem Memorandum eine Zukunftsvision für einen starken Flüchtlingsschutz, von dem alle profitieren.

“ Unbegleitete minderjährige Geflüchtete brauchen Schutz, faire Asylverfahren und ein Recht auf Teilhabe und Mitbestimmung, um ihren Weg in einer neuen Gesellschaft zu finden. Staaten haben die Verantwortung Rahmenbedingungen zu schaffen, die dies ermöglichen.“ – Jule Gräwe von lifeline e.V.

Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz

Das heute veröffentlichte Memorandum „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ wird von Amnesty International, AWO Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Handicap International und PRO ASYL herausgegeben und von 275 Organisationen, darunter 68 Bundesorganisationen inklusive der Evangelischen Kirche Deutschland, mitgetragen.

Mit Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention vor 75 Jahren wurden die Rechte von Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, völkerrechtlich verankert. Das bedeutet, Staaten müssen aktiv Verantwortung übernehmen und dürfen diese nicht anderen Ländern aufdrängen.

In dem Memorandum entwerfen die Organisationen eine Zukunftsvision für einen starken und solidarischen Flüchtlingsschutz im 21. Jahrhundert:

“Verfolgte Men­schen finden Schutz. Staatliche Grenzen stehen dem Recht des Einzelnen auf ein Leben in Sicherheit und Würde nicht entgegen. […] Ein Flüchtlingsschutz, der diesem Anspruch gerecht wird, ist möglich. Was dafür gestärkt werden muss, ist das, was uns als Gesellschaft trägt: Solidarität, Respekt im Umgang miteinander und die Bereitschaft, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen. Das ist die Basis für einen Flüchtlingsschutz, der für alle funktioniert und das Zusammenleben insgesamt verbessert.”

Worüber wir jetzt reden wollen“ – Impulse und Visionen

In dem Memorandum geben die Organisationen konkrete Impulse, wie ein funktionierender Flüchtlingsschutz gelingen kann. Aufgeteilt auf fünf Handlungsfelder, haben sie Themen identifiziert, über die Politik und Gesellschaft reden sollten:

  1. Globalen Schutz schaffen, unter anderem das Konzept sicherer Drittstaaten abschaffen sowie den europäischen Solidaritätsmechanismus stärken und ausbauen.
  2. Gewaltfreie Grenzen und sichere Fluchtwege ermöglichen, unter anderem das Verbot von Zurückweisung von Schutzsuchenden konsequent durchsetzen, eine ausnahmslos auf alle ausgerichtete staatliche Seenotrettung sicherstellen und die aktuell ausgesetzten Resettlement- und Familiennachzugsverfahren wiederaufnehmen.
  3. Faire Asyl- und Gerichtsverfahren und Aufenthaltsperspektiven bieten, unter anderem jeden Asylantrag gründlich prüfen, eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung schaffen, zivilgesellschaftliche Unterstützungs- und Beratungsangebote bedarfsgerecht finanzieren und ausreichende Möglichkeiten zum Spurwechsel schaffen.
  4. Gute Startbedingungen durch soziale Rechte ermöglichen, unter anderem das menschenwürdige Existenzmini­mum für alle effektiv und diskriminierungsfrei von Anfang an gewähren und für alle Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt schaffen.
  5. Teilhabe und Mitbestimmung Gesellschaft gemeinsam gestalten, unter anderem mindestens das kommu­nalen Wahlrecht für alle einführen, die sich rechtmäßig seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sowie Bundesprogramme wie „Demokratie leben” und „Gesellschaftlicher Zusammenhalt” ausreichend finanzieren.

GEAS-Reform tritt in Kraft – mehr Risiko, weniger Schutz für unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Am 12. Juni 2026 tritt das GEAS-Anpassungsgesetz und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz in Kraft. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) gilt als die umfassendste Veränderung des Europäschen Asylsystems der letzten Jahrzehnte. Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete bedeuten die heute eintretenden Veränderungen neben einigen Verbesserungen in den Bereichen Bildung und Gesundheitsversorgung vor allem mehr Risiko und weniger Schutz.

Das GEAS bildet den rechtlichen Rahmen für das Asylverfahren in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die Reform wurde im Mai 2024 auf europäischer Ebene beschlossen und besteht aus neun Verordnungen und einer Richtlinie, die ab heute unmittelbar geltendes Recht sind. In Deutschland wurde die Reform durch das GEAS-Anpassungsgesetz und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz in nationales Recht überführt. Zusätzlich gibt es auf Länderebene weitere Rechtsakte.

Offiziell bekräftigen alle GEAS-Rechtsakte den, in Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention und Art. 24 Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta festgehaltenen, Vorrang des Kindeswohls. In der Praxis sieht es trotzdem anderes aus:

Inhaftierung von Kindern
Das GEAS-Anpassungsgesetz ermöglicht die Inhaftierung minderjähriger Geflüchteter während des Asylverfahrens. Die Möglichkeit, Kinder zu inhaftieren, ist mit internationalem Recht nicht vereinbart und muss revidiert werden (siehe hierzu Rechtsgutachten von Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler, online abrufbar unter https://b-umf.de/src/wp-content/uploads/2025/07/gutachten-geas-hruschka-nestler-2025.pdf).

Beschleunigte Verfahren
Ein Kernpunkt der GEAS-Reform sind beschleunigte Asylverfahren. Beschleunigte Verfahren lassen strukturell wenig Raum, um kinderspezifische Fluchtgründe sorgfältig zu erkennen. Zwangsrekrutierung, sexualisierte Gewalt, Zwangsverheiratung u.a. kommen selten beim ersten Gespräch zur Sprache. Dafür braucht es Vertrauen, Sprache und Zeit. Das ist in Schnellverfahren kaum zu gewährleisten.

Grenzverfahren und Screening
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete sind formal, sofern sie keine „Sicherheitsgefahr“ darstellen, vom Grenzverfahren ausgenommen. Das klingt nach Schutz. Aber wer nicht als schutzbedürftig erkannt wird, erhält auch keinen Zugang zu Schutzgarantien.
Wie sich in der Vergangenheit bei den innereuropäsichen Grenzkontrollen gezeigt hat, wird oft nicht erkannt oder danach gehandelt, wer minderjährig ist.
Alterseinschätzungen sind wissenschaftliche belegt fehleranfällig und oftmals diskriminierend. Fehleinschätzungen haben jedoch direkte, weitreichende Folgen für den Schutzstatus, die Unterbringung, wesentliche Verfahrensrechte und den Zugang zu Jugendhilfe. Wer fälschlicherweise als volljährig eingestuft wird, verliert die Rechtsansprüche, die das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) bietet.
Das ist kein Randproblem. Das ist ein strukturelles Risiko, das wir schon jetzt in unserer täglichen Arbeit immer wieder erleben.

Das GEAS-Anpassungsgesetz wird in seiner derzeitigen Form den grundlegenden Kinderrechten nicht gerecht. Wir fordern:
– Ausschluss von Minderjährigen aus Haft und haftähnlichen Bedingungen
– Kindgerechte Asylverfahren und die Einbeziehung des Jugendamtes im Screeningverfahren
– Verlässliche, unabhängige Vormundschaft ab Tag 1
– Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber asylrechtlicher Logik

Kinderrechte gelten nicht nur, wenn es bequem ist. Sie gelten immer. Für alle Kinder und Jugendlichen. Ohne Ausnahme.
Wir werden hinschauen und laut bleiben! Unterstützt uns dabei!

Offener Brief: Keine Zusammenarbeit mit den Taliban auf europäischer Ebene!

Zusammen mit 73 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen aus unterschiedlichen EU-Staaten, Afghanistan und weltweit haben wir einen offenen Brief an relevante Personen des EU-Parlaments geschrieben.

Wir fordern:

  • Keine Abschiebungen nach Afghanistan!
  • Keine Normalisierung der Taliban durch die EU!
  • Keine Kompromisse bei Menschenrechten und Völkerrecht!

Zum vollständigen offenen Brief:

lifeline e.V. entsetzt über geplante Kürzungen im Sozialbereich – Schutz vulnerabler Gruppen gefährdet

Am 16.04.2026 wurde durch den Paritätischen Gesamtverband ein Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden enthüllt, in dem drastische Kürzungen im Sozialbereich vorgesehen sind. Von diesen Einschnitten wären vor allem Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen und Familien betroffen.

Zur umfangreichen Analyse des Paritätischen: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/paritaetischer_drohender-kahlschlag-2026.pdf

Auch bei unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten sind Änderungen geplant, die mit dem Anspruch auf ein kind- / jugendgerechtes und menschenwürdiges Leben nicht vereinbar sind: Das Bundesland Sachsen schlägt vor, dass unbegleitete minderjährige Geflüchtete ab 16 Jahre in Erstaufnahmeeinrichtungen/ Gemeinschaftsunterkünften mit reduzierten Standards untergebracht werden. Ab 18 Jahren sollen sie in Unterkünfte für Erwachsene. Zusätzlich sollen ambulante Hilfen, z.B. Erziehungsbeistand in Form von Betreuer*innen, gekürzt werden.

Dies verkennt völlig die besonderen Bedarfe dieser jungen Menschen und ihren Anspruch, im Rahmen der Jugendhilfe kind- bzw. jugendgerecht untergebracht und unterstützt zu werden, bei Bedarf bis zum 21. Lebensjahr.
Die im Zuge der Standardabsenkungen ab 2022 bereitseingeläutete Zwei-Klassen-Jugendhilfe, in der unbegleitete minderjährige Jugendliche und junge Volljährige weniger Rechte und Ansprüche auf Hilfeleistungen und Unterbringung in jugendgerechter Umgebung haben, wird weiter verstärkt.

Sowohl die Kinderrechtskonvention als auch das SGB VIII sowie Kinderschutz an sich gelten für alle Minderjährigen und jungen Volljährigen!
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete sind eine besonders vulnerable Gruppe, deren Rechte durch derartige Einschnitte bei der Unterbringung und Hilfen zur Erziehung massivbeschnitten werden.

Schon jetzt erleben wir, dass vermehrt unbegleitete minderjährige Geflüchtete mit Eintritt der Volljährigkeit aus den Jugendhilfeeinrichtungen und entsprechenden Unterstützungsstrukturen entlassen und ohne Betreuung in die Gemeinschaftsunterkünfte verbracht werden.
Sollte es zu weiteren Kürzungen kommen, besteht eine enorme Gefahr für unbegleitete minderjährige und junge volljährige Geflüchtete, dass sie ‚im System untergehen‘ und keine altersgerechten und an ihre jeweiligen Umstände angepassten Unterstützungsmöglichkeiten bekommen. Vor allem die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften bereits ab dem 16. Lebensjahr überlässt diese Jugendlichen der behördlichen Willkür und verkennt den spezifischen (pädagogischen) Hilfebedarf.

Entsprechend lehnt lifeline die Pläne vollständig ab und fordert:
→ Keine Einsparungen auf Kosten von Kindern und Jugendlichen.
→ Keine Aushöhlung des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetzes.
→ Aufnahme und Unterbringung von umG im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen Deutschlands.

Das Primat der Jugendhilfe muss bestehen bleiben!

Artikel im Schlepper – Magazin für Migration und Flüchtlingssolidarität in Schleswig-Holstein zu Herausforderungen der zuständigen Behörden für junge Geflüchtete

In der aktuellen Ausgabe des Magazin DER SCHLEPPER Nr. 113/ Frühling 2026 ist, neben vielen weiteren lesenswerten Artikeln, ein Artikel zur aktuellen Situation von unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten erschienen.

Die Möglichkeiten junger Geflüchteter, die unbegleitet minderjährig (umG) nach Deutschland eingereist sind, ihren Lebensweg nach der Flucht selbstbestimmt zu gestalten, werden von verschiedenen Herausforderungen geprägt. Dazu zählen Rechtslage und Verwaltungspraxis.

Im Artikel gehen Dorothee Paulsen und Jule Gräwe, Mitarbeiterinnen bei lifeline e.V., auf Bedeutung von Identitätsklärung und Problemstellungen in der Zusammenarbeit mit Behörden diesbezüglich, den besonderen Bedarf an Jugendhilfe für junge Volljährige und ie Umsetzung der GEAS Reform in Schleswig-Holstein ein.
Außerdem sind Auszüge eines gemeinsamen Postionspapiers zur Problematik und Handlungsbedarfen in Bezug auf unbegleite minderjährige Geflüchtete in Fluchtgemeinschaft abgedruckt.

Zum Artikel:

Zur Inhaltsangabe der Ausgabe: https://www.frsh.de/publikationen/magazin-der-schlepper-online/ausgabe/der-schlepper-nr-113
Zur Gesamtausgabe https://www.frsh.de/fileadmin/schlepper/schl_113/schlepper_113_gesamtdatei.pdf

Auch die Bedingungen zum Bezug des Magazins Der Schlepper verändern sich aktuell in dem Maß, wie es für eine zivilgesellschaftliche solidarische Gegenöffentlichkeit schwieriger wird, öffentliche und Drittmittelförderung zu bekommen. Daher kann das Magazin Der Schlepper künftig im Abonnement als ca. 100-seitige Publikation nur noch digital bezogen werden. Der Bezug von Print-Exemplaren älterer Ausgaben des seit 1997 erscheinenden Magazins ist weiterhin möglich.