Artikel im Schlepper – Magazin für Migration und Flüchtlingssolidarität in Schleswig-Holstein zu Herausforderungen der zuständigen Behörden für junge Geflüchtete

In der aktuellen Ausgabe des Magazin DER SCHLEPPER Nr. 113/ Frühling 2026 ist, neben vielen weiteren lesenswerten Artikeln, ein Artikel zur aktuellen Situation von unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten erschienen.

Die Möglichkeiten junger Geflüchteter, die unbegleitet minderjährig (umG) nach Deutschland eingereist sind, ihren Lebensweg nach der Flucht selbstbestimmt zu gestalten, werden von verschiedenen Herausforderungen geprägt. Dazu zählen Rechtslage und Verwaltungspraxis.

Im Artikel gehen Dorothee Paulsen und Jule Gräwe, Mitarbeiterinnen bei lifeline e.V., auf Bedeutung von Identitätsklärung und Problemstellungen in der Zusammenarbeit mit Behörden diesbezüglich, den besonderen Bedarf an Jugendhilfe für junge Volljährige und ie Umsetzung der GEAS Reform in Schleswig-Holstein ein.
Außerdem sind Auszüge eines gemeinsamen Postionspapiers zur Problematik und Handlungsbedarfen in Bezug auf unbegleite minderjährige Geflüchtete in Fluchtgemeinschaft abgedruckt.

Zum Artikel:

Zur Inhaltsangabe der Ausgabe: https://www.frsh.de/publikationen/magazin-der-schlepper-online/ausgabe/der-schlepper-nr-113
Zur Gesamtausgabe https://www.frsh.de/fileadmin/schlepper/schl_113/schlepper_113_gesamtdatei.pdf

Auch die Bedingungen zum Bezug des Magazins Der Schlepper verändern sich aktuell in dem Maß, wie es für eine zivilgesellschaftliche solidarische Gegenöffentlichkeit schwieriger wird, öffentliche und Drittmittelförderung zu bekommen. Daher kann das Magazin Der Schlepper künftig im Abonnement als ca. 100-seitige Publikation nur noch digital bezogen werden. Der Bezug von Print-Exemplaren älterer Ausgaben des seit 1997 erscheinenden Magazins ist weiterhin möglich.

Pressemitteilung: Besondere Bedarfe junger Geflüchteter in der Kinder- und Jugendhilfe zu wenig berücksichtigt

Kinderschutzbund und lifeline legen Workshopergebnisse vor

Im Rahmen des Projekts “Gemeinsam an Deck” hat lifeline Vormundschaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. gemeinsam mit dem Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V. in zwei Workshops die Perspektiven junger geflüchteter Menschen näher betrachtet und diese in einer Pressemitteilung zusammengefasst.

Mehr zum Projekt “Gemeinsam an Deck”: https://www.lifeline-frsh.de/gemeinsam-an-deck/

Besonders problematisch sei die Praxis der frühzeitigen Hilfebeendigung: „Auch aus unserer ombudschaftlichen Beratung durch die ‚Vertrauenshilfe‘ wissen wir, dass Hilfen für junge Geflüchtete mit der Volljährigkeit häufig zügig und gegen ihren Willen beendet werden. Die Begründung liegt in ihrer vermeintlichen Selbstständigkeit – ohne dabei die besonderen Hürden des Spracherwerbs, der Integration und der emotionalen Belastungen angemessen zu berücksichtigen. Das ist fachlich nicht haltbar”, kritisiert Sophia Schiebe.

“Häufig wenden sich junge Geflüchtete an uns, wenn sie frühzeitig aus der Jugendhilfe entlassen werden. Ihre besonderen Bedarfe werden oft nicht als genuin pädagogische Hilfebedarfe gesehen. Die Verarbeitung der Fluchterfahrungen und Trennung von der Familie, die Identitätsfindung im Spannungsfeld zwischen der Kultur der Herkunftsfamilie und der Kultur der Aufnahmegesellschaft, die unsichere Bleibeperspektive und vieles mehr sind bedeutsam für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung und sollten in Hilfeplangesprächen und Angeboten der Jugendhilfe auch bei Übergang in die Volljährigkeit mehr einbezogen werden“, so Dorothee Paulsen, Projektleiterin bei lifeline.”

Anpassung als Integrationsstrategie

Die Aussagen der teilnehmenden jungen Geflüchteten zeichnen ein klares Bild: Lerne Deutsch jeden Tag in der Schule. Mache deine Hausaufgaben gut und halt die Regeln ein, dann wird alles besser‘ ist ein Rat, den die Teilnehmenden jungen Geflüchteten geben würden, die gerade nach Deutschland gekommen sind. Der empfundene Druck zur Anpassung zeigt sich auch in Hinblick auf Hilfegewährung. Aussagen wie ‚Muss ich sagen, kann kochen, kann sauber machen, kann mit Geld umgehen, aber kann ich nicht‘, fallen, wenn es in den Übergang in sozialpädagogisch betreutes Wohnen – also eine größere Selbstständigkeit – geht.

„Diese Zitate müssen uns aufhorchen lassen”, so Sophia Schiebe. „Die jungen Menschen haben den Eindruck, dass sie vor allem funktionieren, die Sprache beherrschen und nicht auffallen dürfen. Gleichzeitig mangelt es grundlegend an dem, was Kinder- und Jugendhilfe eigentlich ausmachen sollte: echte Beteiligung und Mitsprache. Nur zwei von neun Teilnehmenden gaben an, dass ihre Meinung gehört wurde und von Bedeutung war. Niemand fühlte sich über die eigenen Rechte und Möglichkeiten ausreichend informiert“, so Sophia Schiebe.

Aus Sicht des Kinderschutzbundes und von lifeline unterstreichen diese Hinweise die zentrale Bedeutung von Beteiligung und Transparenz im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe.

Zur vollständigen Presseerklärung:

Offener Brief: Über 1.000 Unterzeichnende warnen vor Abbau der demokratischen Infrastruktur durch Mittelkürzungen

Anlässlich angekündigter Kürzungen in der Demokratieförderung hat sich lifeline gemeinsam mit über 1.000 Organisationen und Persönlichkeiten mit einem offenen Brief an Bundesfamilienministerin Karin Prien gewendet.

Die Unterzeichnenden des vom Verein „Zukunft Demokratie“ initiierten Briefs warnen eindringlich vor einem vorschnellen Umbau des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und machen deutlich, dass Kürzungen und strukturellen Einschnitte der falsche Schritt sind: Sie spielen rechtsextremen Kampagnen in die Hände und stärken jene Kräfte, die demokratische Strukturen gezielt angreifen.

Darin heißt es:

Über diese geplante Neuausrichtung sind wir ernsthaft besorgt, denn damit drohen etablierte Strukturen und über Jahre aufgebaute Expertise, die im Kampf gegen Extremismus, Antisemitismus, Rassismus und Radikalisierung sowie zur Demokratieförderung dringend erforderlich sind, offen in Frage gestellt zu werden. Der drohende Verlust dieser wertvollen Ressourcen ist nicht nur bedenklich – er ist alarmierend.

Wir fordern daher gemeinsam, vom radikalen Umbau von “Demokratie leben!” in der laufenden Förderperiode Abstand zu nehmen. Dieser würde einseitig zulasten zivilgesellschaftlicher Expertise gehen und damit die Wirksamkeit der gesamten bürgerschaftlichen Extremismusprävention und Demokratiearbeit destabilisieren. Wir dürfen den Feinden der Demokratie diesen Gefallen nicht tun!

Zum vollständigen offenen Brief:

Offener Brief von 188 Organisationen an Unionsparteien und EVP: Keine Zusammenarbeit mit der extremen Rechten im Europaparlament

In einem Offenen Brief an die Vorsitzenden von CDU, CSU und der EVP-Fraktion hat lifeline gemeinsam mit 187 Organisationen die Unionsparteien und die Europäische Volkspartei dazuaufgefordert, jede Zusammenarbeit mit der extremen Rechten im Europäischen Parlament auszuschließen.

Anlass sind Berichte über eine enge inhaltliche Abstimmung der EVP mit Abgeordneten rechtsextremer Fraktionen im Innenausschuss des Europäischen Parlaments zur geplanten neuen Rückführungsverordnung. Die Unterzeichner*innen werten dies als Bruch mit der von EVP, CDU und CSU wiederholt betonten Abgrenzung gegenüber der extremen Rechten. In dem Brief heißt es:

„Wir erinnern eindringlich an Ihre eigenen Versprechen: Wahren Sie demokratische Grundsätze – Europa zuliebe und mit Blick auf die innenpolitischen Herausforderungen.“

Die Organisationen betonen, dass eine Zusammenarbeit mit rechtsextremen Kräften die Grundwerte der Europäischen Union gefährdet: Demokratie, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit. Zugleich kritisieren sie den vorliegenden Entwurf der Rückführungsverordnung als menschenrechtlich inakzeptabel. Besonders schwer wiegen aus ihrer Sicht die vorgesehenen Abschiebungszentren außerhalb der Europäischen Union, auch für Familien mit Kindern, sowie die geplante Ausweitung der Abschiebehaft.

Wir fordern:

  • die Abgrenzung zur extremen Rechten auch im europäischen Kontext klar und verbindlich sicherzustellen,
  • den vorliegenden Entwurf der Rückführungsverordnung in seiner jetzigen Form nicht weiterzuverfolgen und
  • sich für eine Asyl- und Migrationspolitik einzusetzen, die rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Standards konsequent verpflichtet bleibt

Zum vollständigen offenen Brief:

Problematik und Handlungsbedarfe im Kontext unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter in Fluchtgemeinschaft

lifeline e.V. veröffentlicht Positionspapier und regt gemeinsames Handeln verschiedener beteiligter Akteur*innen zur Verbesserung der Situation von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (umG) in Fluchtgemeinschaft an.

„umG in Fluchtgemeinschaft“ – Um wen geht es?
Die sogenannten unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Fluchtgemeinschaft, oftmals auch als „begleitete unbegleitete“ oder von einigen Behörden als „begleitete Minderjährige“ bezeichnet, sind minderjährige Geflüchtete, die ohne ein sorgeberechtigtes Elternteil, aber mit einer bekannten/angehörigen Person einreisen. Diese Begleitpersonen bekommen dann häufig von einem deutschen Jugendamt die Erziehungsberechtigung gem. §7 Abs. 1. Nr. 6 SGB VIII zugesprochen und ihnen wird die Eigenschaft als Pflegeperson nach §1688 BGB bescheinigt. Es wird aber in vielen Fällen keine Vormundschaft eingerichtet und es erfolgt keine Inobhutnahme. Fälle dieser Art nehmen zu und führen zu neuen Problemlagen bzw. Handlungsbedarfen.

Handlungsbedarf
Angesichts der Schlechterstellung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter in Fluchtgemeinschaft im Vergleich zu komplett unbegleiteten Minderjährigen sowie Kindern und Jugendlichen, die mit ihren Eltern einreisen, ihres zunehmenden Ausschlusses von Jugendhilfeleistung, der Gefahr, ihre grundlegenden Rechte, wie Leistungen zum Lebensunterhalt, Bildung und Erziehung, angemessenen Wohnraum, Papiere (Duldung) nicht gewährt zu bekommen und der Überforderung der als Erziehungsberechtigte anerkannten und verantwortlichen Verwandten sowie der Beratenden in (Jugend-)Migrationsdiensten und Behörden besteht dringender Handlungsbedarf.
Im Sinne des Kindeswohls muss gewährleistet werden, dass auch für diese Personengruppe das Primat der Jugendhilfe gilt. Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der unterschiedlichen Behörden bei Umverteilung der Verwandten müssen geklärt werden. Es muss sicher gestellt sein, dass die Eignung der erziehungsberechtigten Verwandten und das Verhältnis der Jugendlichen zu ihnen mit Blick auf die besonderen Umstände hinlänglich geprüft wird und entsprechende Hilfestellungen wie Ergänzungspflegschaften, Vormundschaftsübernahme durch Amt oder Ehrenamtliche angeboten werden. Die besondere Konstellation der Erziehungsberechtigung oder auch Vormundschaft von Verwandten der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten erfordert mehrsprachige Informationen z.B. über Leistungen der Jugendhilfe, sowie vermehrten Einsatz von Sprachmittlerinnen in Hilfeplangesprächen. Darüber hinaus bedarf es der Entwicklung von Informations- und Unterstützungsformaten für die begleitenden Verwandten zum besseren Verständnis ihrer Rechten und Pflichten sowie zur Vermittlung von Systemtransparenz und Kenntnis über Unterstützungsmöglichkeiten. Die Sorgeberechtigten, Verwandten und Minderjährigen sind umfassend über die Bedeutung der Erziehungsberechtigung zu informieren. Sofern die begleitenden Verwandten äußern, die Erziehungsaufgaben nicht umfassend wahrnehmen zu können, ist die Anregung einer Vormundschaft zu prüfen. Die Empfehlungen des DIJUF sollten bei der Prüfung der Erziehungsberechtigung berücksichtigt werden.

Gemeinsam handeln
Dafür braucht es das Identifizieren von Lücken im Regelsystem und von zusätzlichen Unterstützungsbedarfen und Überlegungen wie Abhilfe bzw. Hilfe geschaffen werden kann. Da dies nur im Zusammenwirken der unterschiedlichen Institutionen und Akteur*innen erfolgreich gelöst werden kann, schlagen wir eine Arbeitsgruppe oder einen runden Tisch unter Beteiligung von relevanten Behörden, Institutionen, in der Beratung tätigen nichtstaatlichen Organisationen und Ehrenamtlichen vor, um die Problematik aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten und abgestimmte Lösungsmöglichkeiten zu eruieren.

Das gesamte Positionspapier findet sich hier: