Online-Fortbildung: “Wissensvermittlung rund um die Vormundschaftsreform Umsetzung der Vormundschaftsreform in Jugendämtern, Vormundschaftsvereinen und freien Trägern unter besonderer Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormünder_innen”


Dienstag, 1. Juli 2025
von 9.00 bis 13:00 Uhr
digital


Liebe Interessierte,
wir laden Sie herzlich zu einer Kooperationsveranstaltung der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, der Diakonie Schleswig-Holstein, dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein sowie lifeline, dem Vormundschaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. ein.

Das Inkrafttreten neuer Bestimmungen im Vormundschaftsrecht zum 01.01.2023, insb. die Klarstellung des Vorrangs des Ehrenamts und die Einführung einer Begründungspflicht des Jugendamts im Rahmen der Mitwirkung bei der familiengerichtlichen Auswahl des Vormunds hat Rückenwind für ehrenamtliche Vormundschaften gebracht. Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete führen dies in der Regel entweder bürgerschaftlich Engagierte, sog. Dritte, ehrenamtliche Vormundschaften oder Personen aus dem (familiären) Bezugssystem, etwa Onkel, Tanten oder auch ältere Geschwister durch. Zur Umsetzung vormundschaftsbezogener Aufgaben – Mitwirkung und Begründung im Rahmen der Auswahl des Vormunds, Eignungsprüfung und Vorbereitung interessierter Ehrenamtlicher, Begleitung bestellter Einzelvormund_innen – werden vielerorts Koordinierungsstellen aufgebaut. Teilweise geschieht dies in Zusammenarbeit von Jugendämtern mit Vormundschaftsvereinen und/oder freien Trägern.
Dabei stellt sich eine Reihe von (neuen) Fragen, etwa: Welche Anforderungen bringt die gesetzliche Stärkung der Subjektstellung des Mündels mit sich? Was ist bei der Suche nach potenziellen ehrenamtlichen Vormund_innen zu beachten? Wie lässt sich „Eignung zum Führen einer Vormundschaft“ konkretisieren? Wie können interessierte Ehrenamtliche gut auf das vormundschaftliche Amt vorbereitet werden? Wie sind sie in der Ausübung des Amtes zu begleiteten? Inwiefern unterscheidet sich die Zusammenarbeit mit bürgerschaftlich engagierten Vormund_innen von der mit Verwandten als Vormund_innen?

In der Online-Veranstaltung wird ein Überblick über Neuerungen im Vormundschaftsrecht gegeben, die insbesondere für die veränderte Zusammenarbeit mit (ehrenamtlichen) Einzelvormund_innen relevant sind. Daraus abzuleitende veränderte Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung durch Jugendämter und freie Träger werden skizziert.

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeitende der Jugendämter, der Jugendhilfe, der Jugendmigrationsfachdienste, Vormünder_innen, Ehrenamtliche und weitere Interessierte aus der Fachöffentlichkeit.

Referentin:
Dr. Miriam Fritsche (vormundschaftsbezogene Praxisbegleitung)
Sie sind herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Nach erfolgter Anmeldung werden die Zugangsdaten zur Fortbildung versendet.

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bei Interesse hierzu unter beiliegendem Link an:
Online-Anmeldung – Details
Büro der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein
Kontaktdaten: fb@landtag.ltsh.de; Tel. 0431-988-1290
Anmeldeschluss ist der 27. Juni 2025

Fortbildung „Identitätsklärung von unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten“

Einladung zur Fortbildung
am Mittwoch 09.07.2025 von 16 – 18 Uhr

„Identitätsklärung von unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten“

Referent: Simon Dippold
(Identität & Respekt – Landesweite Flüchtlingshilfe beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein)

Liebe Jugendliche, liebe ehrenamtliche Vormund*innen und Begleitpersonen, liebe Betreuer*innen, liebe Interessierte,

im Rahmen der Projekte „Frische Brise“ und „Kompass“ veranstaltet lifeline e.V. eine Fortbildung zum Thema „Identitätsklärung von unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten“.

Das Thema Identitätsklärung spielt für alle Geflüchteten, damit auch für die unbegleiteten Minderjährigen und jungen Volljährigen, ein großes Thema bei Ankunft und weiterem Aufenthalt in Deutschland. Für den deutschen Rechtsstaat sind Informationen über die Identität eines Menschen ein entscheidender Faktor für das Asylverfahren, das Bleiberecht allgemein und die Verfestigung des Aufenthalts. Für Betroffene, die vor der Aufgabe stehen ihre Identität zu klären und zu beweisen, beinhaltet dieses Thema oft viele Hürden – sowohl emotional als auch finanziell und zeitlich, denn bei Nichterfüllung der Anforderungen kann es zu aufenthaltsrechtlichen Problemen kommen.

Wir wollen uns in der Fortbildung u.a. folgenden Fragen widmen:
Was bedeutet eigentlich Identitätsklärung und Passpflicht?
Was sind Mitwirkungspflichten?
Wie kann ich diese erfüllen, wann gilt meine Identität als ‚geklärt‘ und welche Nachweise muss ich hierfür vorlegen?
Welche Voraussetzungen an die Identitätsklärung liegen je nach Aufenthaltsstatus vor?

All das und noch ein bisschen mehr wird in der Fortbildung Thema sein. Im Anschluss an den Input wird es auch Zeit für Fragen, Austausch und Diskussion geben.

Wann? 09.07.2025 von 16:00 – 18:00 Uhr
Wo? lifeline e.V. Sophienblatt 64a, 24114 Kiel

Wir bitten um Anmeldung zur Veranstaltung unter 0431-2405828 oder frische.brise@lifeline-frsh.de

Es grüßt herzlich das lifeline e.V. Team

Fortbildung „Beziehungsaufbau – Besonderheiten und Handwerkzeug des persönlichen Beziehungsaufbaus zu Kindern/Jugendlichen mit Fluchterfahrung“

 Einladung zur Fortbildung” Beziehungsaufbau“

Liebe ehrenamtliche Vormund*innen und Begleitpersonen, liebe Interessierte,

im Rahmen des Projekts „Frische Brise“ veranstaltet lifeline e.V. eine Fortbildung zum Thema „Beziehungsaufbau – Besonderheiten und Handwerkzeug des persönlichen Beziehungsaufbaus zu Kindern/Jugendlichen mit Fluchterfahrung“.

Die Vormundschaft oder Begleitung für eine*n unbegleitete*n minderjährige*n Geflüchtete*n zu übernehmen, ist ein sehr besonderes und verantwortungsvolles Ehrenamt. Sowohl vor der Übernahme als auch während der Vormundschaft/Begleitung kann es helfen, sich mit den folgenden Fragen zu beschäftigen und dabei seine eigene Haltung zu reflektieren:
Warum genau möchte ich dieses Ehrenamt machen? Was bedeutet es für mich? Was ist mir dabei wichtig? Welche Erwartungen bringe ich mit in die Rolle als Vormund*in/Begleitung? Was darf mir in der Beziehung mit dem Mündel/jungen Menschen nicht passieren? Wie stelle ich mir die Beziehung vor?
All das und noch ein bisschen mehr wird in der Fortbildung Thema sein. Selbstverständlich wird es auch Zeit für Fragen, Austausch und Diskussion geben.

Wann? 10.06.2025 von 16 – 19 Uhr (mit Pause)
Wo? lifeline e.V. Sophienblatt 64a, 24114 Kiel
Referentin: Solveigh Deutschmann (freie Referentin in der Jugend- und Erwachsenenbildung)

Wir bitten um Anmeldung zur Veranstaltung unter 0431-2405828 oder frische.brise@lifeline-frsh.de

Viele Grüße
Dorothee Paulsen, Paula Theiß & Jessica Allermann

Zum Internationalen Tag der Familie am 15.05. – Das Recht auf Familie für alle!

Das Recht auf Familie ist ein universelles und fundamentales Menschenrecht. In der Kinderrechtskonvention sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention, aber auch im Grundgesetz spielen das Recht auf Familieneinheit, das Verbot der Familientrennung, der besondere Schutz der Familie und insbesondere die in der Regel herausragende Bedeutung der Familie für das Kindeswohl eine große Rolle.

Viele der jungen Geflüchteten, die wir bei lifeline e.V. begleiten, äußern schon beim ersten Kennenlernen den dringenden Wunsch, ihre Familie nach Deutschland nachzuholen. Die lange Trennung von der Familie und die Angst, dass auch sie Opfer der anhaltenden Gewalt in ihren Heimatländern werden, ist eine enorme psychische Belastung für die unbegleiteten Minderjährigen! Das Ankommen in Deutschland, der Schulbesuch und das Erlernen der Sprache treten in den Hintergrund, wenn die Sorge um die Familie den Alltag beherrscht.

Der Prozess des Familiennachzugs hatte sich bereits im letzten Jahr enorm erschwert. Nicht nur sind die Wartezeiten extrem lang und die Behördenprozesse intransparent, auch wird der geltende Erlass zum Geschwisternachzug aus Schleswig-Holstein durch die Ausländerbehörden bzw. Auslandsvertretungen nicht mehr angewendet und die Sondertermine für die Familienangehörigen von bald volljährig werdenden Jugendlichen wurden abgeschafft. Im Dezember haben wir gemeinsam mit einem breiten Bündnis an Organisationen und den Betroffenen unsere Forderungen für den Familiennachzug auf die Straße getragen.

Demonstration FAMILIENNACHZUG JETZT! am 17.12.2024

Einige Familiennachzüge konnten wir in den vergangenen Monaten dennoch erfolgreich begleiten. Das Wiedersehen mit ihren Eltern und Geschwistern hat die Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen grundlegend verändert und ist von unschätzbarem Wert.

Nun haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (befristet) auszusetzen. Diese Entwicklungen sind katastrophal und bedeuten für viele Familien, dass sie auf unabsehbare Zeit getrennt werden. Die Minderjährigen, die von den Veränderungen betroffen sind, sind verzweifelt. Nachdem sie jahrelang alles getan haben, was von ihnen verlangt wurde, nachdem Begleitpersonen und nicht zuletzt auch Sachbearbeiter*innen von Behörden ihnen zugesichert haben, dass der Familiennachzug möglich sei, stehen sie nun plötzlich vor dem Ende eines Traumes. Der Nachzug ihrer Eltern und Geschwister ist auf einmal in weiter Ferne, möglicherweise wird es nie mehr möglich sein.

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete sind besonders vulnerabel. Dass die Bundesregierung ihnen aufgrund ausgrenzender, diskriminierender Stimmungsmache ein so grundlegendes Recht entziehen will, ist eine Schande! Menschenrechte wie das Recht auf Familie sind nicht verhandelbar und müssen für alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen gelten!

lifeline Sommerfest 2025

Herzliche Einladung zum lifeline Sommerfest 2025!

Wann? 11.06.2025 ab 16h
Wo? Timmerberg 15, 24106 Kiel (Wik) im Garten der Wohngenossenschaft Dampfziegelei

Die Dampfziegelei ist sehr gut mit dem Bus erreichbar.
Wie jedes Jahr soll es ein Buffet geben, zu dem gerne alle etwas beitragen können.
Süß oder salzig, Salate oder andere Beiträge. Für Getränke und Geschirr sorgen wir.
Für eine bessere Planbarkeit bitten wir euch herzlich, euch bis zum 28.05.
unter (0431) 2405828 oder lifeline@frsh.de anzumelden.

Wir freuen uns auf Euch!
Euer lifeline Team & Vorstand