Policy Paper von UNHCR und UNICEF Deutschland: Faire Möglichkeiten für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Seit Juli 2025 ist der Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre ausgesetzt. In diesem Policy Paper zeigen UNHCR und UNICEF Deutschland, welche Folgen das für betroffene Kinder und Familien hat – und was sich ändern sollte.

Darin heißt es:

Die schwerwiegenden Auswirkungen von Trennungssituationen, die durch die Aussetzung der Familienzusammenführung verlängert werden, haben sich in Gesprächen von UNHCR und UNICEF Deutschland mit von der Aussetzung betroffenen Familien sowie mit zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteurinnen und Akteuren eindrucksvoll bestätigt.

Auch mit Jugendlichen und jungen Volljährigen, die bei lifeline e.V. angebunden sind, hatte der UNHCR zu den enormen Belastungen, die durch die Aussetzung des Familiennachzug entstehen, gesprochen.


Die Empfehlungen des Policy Papers lauten:
1. Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wieder aufnehmen
2. Während der Aussetzung: In Härtefällen effektiv den Nachzug ermöglichen.

Sozialministerium vergibt Praxispreis für besonderes Engagement an lifeline

Am 30.09.2026 hat das Sozialministerium den diesjährigen Praxispreis für besonderes Engagement in den Kategorien Kinder- und Jugendpsychiatrie, Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche und Kinder- und Jugenhilfe verliehen. Der Preis in der Kategorie Kinder- und Jugendhilfe ging dieses Jahr an lifeline. Wir freuen uns sehr über die Würdigung unserer Arbeit und das Preisgeld in Höhe von 4666,67 Euro.

Laudatorin und Mitglied der Jury, Sarah Moulaouim, betonte in ihrer Rede, dass die Bewerbung von lifeline vor allem wegen des Zusammenspiels von Unterstützung durch ehrenamtliche Vormundschaften, professionelle aufenthaltsrechtliche Begleitung und partizipativem Ansatz im Rahmen eines Begegnungsraums für die unbegleiteteten jungen Geflüchteten die Jury überzeugt hat. Mit diesem Ansatz bekommen die Jugendlichen, die in ihrer besonderen Lebenslage in der Regel allein vielen Herausforderungen gegenüber stehen, gleichzeitig die Möglichkeit Unterstützung zu finden, ihre Rechte kennenzulernen und in einem geschützten Rahmen aktiv zu sein und Selbstwirksamkeit zu erleben. Dabei ist das Ehrenamt sowohl im Rahmen der Vormundschaften als auch in der Vereinsarbeit eine wichtige Säule. Landtagspräsidenten Kristina Herbst lobte in ihrer Videobotschaft: “Die ausgezeichneten Projekte zeigen ganz konkret, wie Selbstbestimmung und Teilhabe im Alltag gelebt werden können. Sie tragen dazu bei, die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen spürbar zu verbessern.”

Informationen zum Praxispreis, zur Preisverleihung und den weiteren Preisträger*innen:
schleswig-holstein.de – Presse – „Happy Kids“, Kochgruppe in der Kinderpsychiatrie, Jugendtreff für Geflüchtete: Sozialministerium verleiht Praxispreis für besonderes Engagement

Pressemitteilung: 275 Organisationen fordern zum Umdenken im Flüchtlingsschutz auf: Es geht auch anders!

Zum Weltflüchtlingstag stellt sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Wohlfahrt, Menschenrechtsarbeit, Kirchen und Zivilgesellschaft unter dem Motto „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ gegen die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen. 75 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention formulieren sie in einem Memorandum eine Zukunftsvision für einen starken Flüchtlingsschutz, von dem alle profitieren.

“ Unbegleitete minderjährige Geflüchtete brauchen Schutz, faire Asylverfahren und ein Recht auf Teilhabe und Mitbestimmung, um ihren Weg in einer neuen Gesellschaft zu finden. Staaten haben die Verantwortung Rahmenbedingungen zu schaffen, die dies ermöglichen.“ – Jule Gräwe von lifeline e.V.

Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz

Das heute veröffentlichte Memorandum „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ wird von Amnesty International, AWO Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Handicap International und PRO ASYL herausgegeben und von 275 Organisationen, darunter 68 Bundesorganisationen inklusive der Evangelischen Kirche Deutschland, mitgetragen.

Mit Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention vor 75 Jahren wurden die Rechte von Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, völkerrechtlich verankert. Das bedeutet, Staaten müssen aktiv Verantwortung übernehmen und dürfen diese nicht anderen Ländern aufdrängen.

In dem Memorandum entwerfen die Organisationen eine Zukunftsvision für einen starken und solidarischen Flüchtlingsschutz im 21. Jahrhundert:

“Verfolgte Men­schen finden Schutz. Staatliche Grenzen stehen dem Recht des Einzelnen auf ein Leben in Sicherheit und Würde nicht entgegen. […] Ein Flüchtlingsschutz, der diesem Anspruch gerecht wird, ist möglich. Was dafür gestärkt werden muss, ist das, was uns als Gesellschaft trägt: Solidarität, Respekt im Umgang miteinander und die Bereitschaft, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen. Das ist die Basis für einen Flüchtlingsschutz, der für alle funktioniert und das Zusammenleben insgesamt verbessert.”

„Worüber wir jetzt reden wollen“ – Impulse und Visionen

In dem Memorandum geben die Organisationen konkrete Impulse, wie ein funktionierender Flüchtlingsschutz gelingen kann. Aufgeteilt auf fünf Handlungsfelder, haben sie Themen identifiziert, über die Politik und Gesellschaft reden sollten:

  1. Globalen Schutz schaffen, unter anderem das Konzept sicherer Drittstaaten abschaffen sowie den europäischen Solidaritätsmechanismus stärken und ausbauen.
  2. Gewaltfreie Grenzen und sichere Fluchtwege ermöglichen, unter anderem das Verbot von Zurückweisung von Schutzsuchenden konsequent durchsetzen, eine ausnahmslos auf alle ausgerichtete staatliche Seenotrettung sicherstellen und die aktuell ausgesetzten Resettlement- und Familiennachzugsverfahren wiederaufnehmen.
  3. Faire Asyl- und Gerichtsverfahren und Aufenthaltsperspektiven bieten, unter anderem jeden Asylantrag gründlich prüfen, eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung schaffen, zivilgesellschaftliche Unterstützungs- und Beratungsangebote bedarfsgerecht finanzieren und ausreichende Möglichkeiten zum Spurwechsel schaffen.
  4. Gute Startbedingungen durch soziale Rechte ermöglichen, unter anderem das menschenwürdige Existenzmini­mum für alle effektiv und diskriminierungsfrei von Anfang an gewähren und für alle Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt schaffen.
  5. Teilhabe und Mitbestimmung – Gesellschaft gemeinsam gestalten, unter anderem mindestens das kommu­nalen Wahlrecht für alle einführen, die sich rechtmäßig seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sowie Bundesprogramme wie „Demokratie leben” und „Gesellschaftlicher Zusammenhalt” ausreichend finanzieren.

GEAS-Reform tritt in Kraft – mehr Risiko, weniger Schutz für unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Am 12. Juni 2026 tritt das GEAS-Anpassungsgesetz und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz in Kraft. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) gilt als die umfassendste Veränderung des Europäschen Asylsystems der letzten Jahrzehnte. Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete bedeuten die heute eintretenden Veränderungen neben einigen Verbesserungen in den Bereichen Bildung und Gesundheitsversorgung vor allem mehr Risiko und weniger Schutz.

Das GEAS bildet den rechtlichen Rahmen für das Asylverfahren in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die Reform wurde im Mai 2024 auf europäischer Ebene beschlossen und besteht aus neun Verordnungen und einer Richtlinie, die ab heute unmittelbar geltendes Recht sind. In Deutschland wurde die Reform durch das GEAS-Anpassungsgesetz und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz in nationales Recht überführt. Zusätzlich gibt es auf Länderebene weitere Rechtsakte.

Offiziell bekräftigen alle GEAS-Rechtsakte den, in Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention und Art. 24 Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta festgehaltenen, Vorrang des Kindeswohls. In der Praxis sieht es trotzdem anderes aus:

Inhaftierung von Kindern
Das GEAS-Anpassungsgesetz ermöglicht die Inhaftierung minderjähriger Geflüchteter während des Asylverfahrens. Die Möglichkeit, Kinder zu inhaftieren, ist mit internationalem Recht nicht vereinbart und muss revidiert werden (siehe hierzu Rechtsgutachten von Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler, online abrufbar unter https://b-umf.de/src/wp-content/uploads/2025/07/gutachten-geas-hruschka-nestler-2025.pdf).

Beschleunigte Verfahren
Ein Kernpunkt der GEAS-Reform sind beschleunigte Asylverfahren. Beschleunigte Verfahren lassen strukturell wenig Raum, um kinderspezifische Fluchtgründe sorgfältig zu erkennen. Zwangsrekrutierung, sexualisierte Gewalt, Zwangsverheiratung u.a. kommen selten beim ersten Gespräch zur Sprache. Dafür braucht es Vertrauen, Sprache und Zeit. Das ist in Schnellverfahren kaum zu gewährleisten.

Grenzverfahren und Screening
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete sind formal, sofern sie keine „Sicherheitsgefahr“ darstellen, vom Grenzverfahren ausgenommen. Das klingt nach Schutz. Aber wer nicht als schutzbedürftig erkannt wird, erhält auch keinen Zugang zu Schutzgarantien.
Wie sich in der Vergangenheit bei den innereuropäsichen Grenzkontrollen gezeigt hat, wird oft nicht erkannt oder danach gehandelt, wer minderjährig ist.
Alterseinschätzungen sind wissenschaftliche belegt fehleranfällig und oftmals diskriminierend. Fehleinschätzungen haben jedoch direkte, weitreichende Folgen für den Schutzstatus, die Unterbringung, wesentliche Verfahrensrechte und den Zugang zu Jugendhilfe. Wer fälschlicherweise als volljährig eingestuft wird, verliert die Rechtsansprüche, die das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) bietet.
Das ist kein Randproblem. Das ist ein strukturelles Risiko, das wir schon jetzt in unserer täglichen Arbeit immer wieder erleben.

Das GEAS-Anpassungsgesetz wird in seiner derzeitigen Form den grundlegenden Kinderrechten nicht gerecht. Wir fordern:
– Ausschluss von Minderjährigen aus Haft und haftähnlichen Bedingungen
– Kindgerechte Asylverfahren und die Einbeziehung des Jugendamtes im Screeningverfahren
– Verlässliche, unabhängige Vormundschaft ab Tag 1
– Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber asylrechtlicher Logik

Kinderrechte gelten nicht nur, wenn es bequem ist. Sie gelten immer. Für alle Kinder und Jugendlichen. Ohne Ausnahme.
Wir werden hinschauen und laut bleiben! Unterstützt uns dabei!

Offener Brief: Keine Zusammenarbeit mit den Taliban auf europäischer Ebene!

Zusammen mit 73 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen aus unterschiedlichen EU-Staaten, Afghanistan und weltweit haben wir einen offenen Brief an relevante Personen des EU-Parlaments geschrieben.

Wir fordern:

  • Keine Abschiebungen nach Afghanistan!
  • Keine Normalisierung der Taliban durch die EU!
  • Keine Kompromisse bei Menschenrechten und Völkerrecht!

Zum vollständigen offenen Brief: