Am 16.04.2026 wurde durch den Paritätischen Gesamtverband ein Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden enthüllt, in dem drastische Kürzungen im Sozialbereich vorgesehen sind. Von diesen Einschnitten wären vor allem Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen und Familien betroffen.
Zur umfangreichen Analyse des Paritätischen: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/paritaetischer_drohender-kahlschlag-2026.pdf
Auch bei unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten sind Änderungen geplant, die mit dem Anspruch auf ein kind- / jugendgerechtes und menschenwürdiges Leben nicht vereinbar sind: Das Bundesland Sachsen schlägt vor, dass unbegleitete minderjährige Geflüchtete ab 16 Jahre in Erstaufnahmeeinrichtungen/ Gemeinschaftsunterkünften mit reduzierten Standards untergebracht werden. Ab 18 Jahren sollen sie in Unterkünfte für Erwachsene. Zusätzlich sollen ambulante Hilfen, z.B. Erziehungsbeistand in Form von Betreuer*innen, gekürzt werden.
Dies verkennt völlig die besonderen Bedarfe dieser jungen Menschen und ihren Anspruch, im Rahmen der Jugendhilfe kind- bzw. jugendgerecht untergebracht und unterstützt zu werden, bei Bedarf bis zum 21. Lebensjahr.
Die im Zuge der Standardabsenkungen ab 2022 bereitseingeläutete Zwei-Klassen-Jugendhilfe, in der unbegleitete minderjährige Jugendliche und junge Volljährige weniger Rechte und Ansprüche auf Hilfeleistungen und Unterbringung in jugendgerechter Umgebung haben, wird weiter verstärkt.
Sowohl die Kinderrechtskonvention als auch das SGB VIII sowie Kinderschutz an sich gelten für alle Minderjährigen und jungen Volljährigen!
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete sind eine besonders vulnerable Gruppe, deren Rechte durch derartige Einschnitte bei der Unterbringung und Hilfen zur Erziehung massivbeschnitten werden.
Schon jetzt erleben wir, dass vermehrt unbegleitete minderjährige Geflüchtete mit Eintritt der Volljährigkeit aus den Jugendhilfeeinrichtungen und entsprechenden Unterstützungsstrukturen entlassen und ohne Betreuung in die Gemeinschaftsunterkünfte verbracht werden.
Sollte es zu weiteren Kürzungen kommen, besteht eine enorme Gefahr für unbegleitete minderjährige und junge volljährige Geflüchtete, dass sie ‚im System untergehen‘ und keine altersgerechten und an ihre jeweiligen Umstände angepassten Unterstützungsmöglichkeiten bekommen. Vor allem die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften bereits ab dem 16. Lebensjahr überlässt diese Jugendlichen der behördlichen Willkür und verkennt den spezifischen (pädagogischen) Hilfebedarf.
Entsprechend lehnt lifeline die Pläne vollständig ab und fordert:
→ Keine Einsparungen auf Kosten von Kindern und Jugendlichen.
→ Keine Aushöhlung des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetzes.
→ Aufnahme und Unterbringung von umG im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen Deutschlands.
Das Primat der Jugendhilfe muss bestehen bleiben!

