lifeline e.V. entsetzt über geplante Kürzungen im Sozialbereich – Schutz vulnerabler Gruppen gefährdet

Am 16.04.2026 wurde durch den Paritätischen Gesamtverband ein Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden enthüllt, in dem drastische Kürzungen im Sozialbereich vorgesehen sind. Von diesen Einschnitten wären vor allem Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen und Familien betroffen.

Zur umfangreichen Analyse des Paritätischen: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/paritaetischer_drohender-kahlschlag-2026.pdf

Auch bei unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten sind Änderungen geplant, die mit dem Anspruch auf ein kind- / jugendgerechtes und menschenwürdiges Leben nicht vereinbar sind: Das Bundesland Sachsen schlägt vor, dass unbegleitete minderjährige Geflüchtete ab 16 Jahre in Erstaufnahmeeinrichtungen/ Gemeinschaftsunterkünften mit reduzierten Standards untergebracht werden. Ab 18 Jahren sollen sie in Unterkünfte für Erwachsene. Zusätzlich sollen ambulante Hilfen, z.B. Erziehungsbeistand in Form von Betreuer*innen, gekürzt werden.

Dies verkennt völlig die besonderen Bedarfe dieser jungen Menschen und ihren Anspruch, im Rahmen der Jugendhilfe kind- bzw. jugendgerecht untergebracht und unterstützt zu werden, bei Bedarf bis zum 21. Lebensjahr.
Die im Zuge der Standardabsenkungen ab 2022 bereitseingeläutete Zwei-Klassen-Jugendhilfe, in der unbegleitete minderjährige Jugendliche und junge Volljährige weniger Rechte und Ansprüche auf Hilfeleistungen und Unterbringung in jugendgerechter Umgebung haben, wird weiter verstärkt.

Sowohl die Kinderrechtskonvention als auch das SGB VIII sowie Kinderschutz an sich gelten für alle Minderjährigen und jungen Volljährigen!
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete sind eine besonders vulnerable Gruppe, deren Rechte durch derartige Einschnitte bei der Unterbringung und Hilfen zur Erziehung massivbeschnitten werden.

Schon jetzt erleben wir, dass vermehrt unbegleitete minderjährige Geflüchtete mit Eintritt der Volljährigkeit aus den Jugendhilfeeinrichtungen und entsprechenden Unterstützungsstrukturen entlassen und ohne Betreuung in die Gemeinschaftsunterkünfte verbracht werden.
Sollte es zu weiteren Kürzungen kommen, besteht eine enorme Gefahr für unbegleitete minderjährige und junge volljährige Geflüchtete, dass sie ‚im System untergehen‘ und keine altersgerechten und an ihre jeweiligen Umstände angepassten Unterstützungsmöglichkeiten bekommen. Vor allem die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften bereits ab dem 16. Lebensjahr überlässt diese Jugendlichen der behördlichen Willkür und verkennt den spezifischen (pädagogischen) Hilfebedarf.

Entsprechend lehnt lifeline die Pläne vollständig ab und fordert:
→ Keine Einsparungen auf Kosten von Kindern und Jugendlichen.
→ Keine Aushöhlung des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetzes.
→ Aufnahme und Unterbringung von umG im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen Deutschlands.

Das Primat der Jugendhilfe muss bestehen bleiben!

Artikel im Schlepper – Magazin für Migration und Flüchtlingssolidarität in Schleswig-Holstein zu Herausforderungen der zuständigen Behörden für junge Geflüchtete

In der aktuellen Ausgabe des Magazin DER SCHLEPPER Nr. 113/ Frühling 2026 ist, neben vielen weiteren lesenswerten Artikeln, ein Artikel zur aktuellen Situation von unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten erschienen.

Die Möglichkeiten junger Geflüchteter, die unbegleitet minderjährig (umG) nach Deutschland eingereist sind, ihren Lebensweg nach der Flucht selbstbestimmt zu gestalten, werden von verschiedenen Herausforderungen geprägt. Dazu zählen Rechtslage und Verwaltungspraxis.

Im Artikel gehen Dorothee Paulsen und Jule Gräwe, Mitarbeiterinnen bei lifeline e.V., auf Bedeutung von Identitätsklärung und Problemstellungen in der Zusammenarbeit mit Behörden diesbezüglich, den besonderen Bedarf an Jugendhilfe für junge Volljährige und ie Umsetzung der GEAS Reform in Schleswig-Holstein ein.
Außerdem sind Auszüge eines gemeinsamen Postionspapiers zur Problematik und Handlungsbedarfen in Bezug auf unbegleite minderjährige Geflüchtete in Fluchtgemeinschaft abgedruckt.

Zum Artikel:

Zur Inhaltsangabe der Ausgabe: https://www.frsh.de/publikationen/magazin-der-schlepper-online/ausgabe/der-schlepper-nr-113
Zur Gesamtausgabe https://www.frsh.de/fileadmin/schlepper/schl_113/schlepper_113_gesamtdatei.pdf

Auch die Bedingungen zum Bezug des Magazins Der Schlepper verändern sich aktuell in dem Maß, wie es für eine zivilgesellschaftliche solidarische Gegenöffentlichkeit schwieriger wird, öffentliche und Drittmittelförderung zu bekommen. Daher kann das Magazin Der Schlepper künftig im Abonnement als ca. 100-seitige Publikation nur noch digital bezogen werden. Der Bezug von Print-Exemplaren älterer Ausgaben des seit 1997 erscheinenden Magazins ist weiterhin möglich.

Offener Brief: Über 1.000 Unterzeichnende warnen vor Abbau der demokratischen Infrastruktur durch Mittelkürzungen

Anlässlich angekündigter Kürzungen in der Demokratieförderung hat sich lifeline gemeinsam mit über 1.000 Organisationen und Persönlichkeiten mit einem offenen Brief an Bundesfamilienministerin Karin Prien gewendet.

Die Unterzeichnenden des vom Verein „Zukunft Demokratie“ initiierten Briefs warnen eindringlich vor einem vorschnellen Umbau des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und machen deutlich, dass Kürzungen und strukturellen Einschnitte der falsche Schritt sind: Sie spielen rechtsextremen Kampagnen in die Hände und stärken jene Kräfte, die demokratische Strukturen gezielt angreifen.

Darin heißt es:

Über diese geplante Neuausrichtung sind wir ernsthaft besorgt, denn damit drohen etablierte Strukturen und über Jahre aufgebaute Expertise, die im Kampf gegen Extremismus, Antisemitismus, Rassismus und Radikalisierung sowie zur Demokratieförderung dringend erforderlich sind, offen in Frage gestellt zu werden. Der drohende Verlust dieser wertvollen Ressourcen ist nicht nur bedenklich – er ist alarmierend.

Wir fordern daher gemeinsam, vom radikalen Umbau von “Demokratie leben!” in der laufenden Förderperiode Abstand zu nehmen. Dieser würde einseitig zulasten zivilgesellschaftlicher Expertise gehen und damit die Wirksamkeit der gesamten bürgerschaftlichen Extremismusprävention und Demokratiearbeit destabilisieren. Wir dürfen den Feinden der Demokratie diesen Gefallen nicht tun!

Zum vollständigen offenen Brief:

Offener Brief von 188 Organisationen an Unionsparteien und EVP: Keine Zusammenarbeit mit der extremen Rechten im Europaparlament

In einem Offenen Brief an die Vorsitzenden von CDU, CSU und der EVP-Fraktion hat lifeline gemeinsam mit 187 Organisationen die Unionsparteien und die Europäische Volkspartei dazuaufgefordert, jede Zusammenarbeit mit der extremen Rechten im Europäischen Parlament auszuschließen.

Anlass sind Berichte über eine enge inhaltliche Abstimmung der EVP mit Abgeordneten rechtsextremer Fraktionen im Innenausschuss des Europäischen Parlaments zur geplanten neuen Rückführungsverordnung. Die Unterzeichner*innen werten dies als Bruch mit der von EVP, CDU und CSU wiederholt betonten Abgrenzung gegenüber der extremen Rechten. In dem Brief heißt es:

„Wir erinnern eindringlich an Ihre eigenen Versprechen: Wahren Sie demokratische Grundsätze – Europa zuliebe und mit Blick auf die innenpolitischen Herausforderungen.“

Die Organisationen betonen, dass eine Zusammenarbeit mit rechtsextremen Kräften die Grundwerte der Europäischen Union gefährdet: Demokratie, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit. Zugleich kritisieren sie den vorliegenden Entwurf der Rückführungsverordnung als menschenrechtlich inakzeptabel. Besonders schwer wiegen aus ihrer Sicht die vorgesehenen Abschiebungszentren außerhalb der Europäischen Union, auch für Familien mit Kindern, sowie die geplante Ausweitung der Abschiebehaft.

Wir fordern:

  • die Abgrenzung zur extremen Rechten auch im europäischen Kontext klar und verbindlich sicherzustellen,
  • den vorliegenden Entwurf der Rückführungsverordnung in seiner jetzigen Form nicht weiterzuverfolgen und
  • sich für eine Asyl- und Migrationspolitik einzusetzen, die rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Standards konsequent verpflichtet bleibt

Zum vollständigen offenen Brief:

Über 250 Organisationen fordern von Bundesregierung Aufnahme gefährdeter Menschen aus Afghanistan

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember) fordern mehr als 250 deutsche Organisationen, darunter über 50 Bundesorganisationen, die Bundesregierung auf: Menschenrechte wahren – Versprechen halten! Nehmt die Schutzsuchenden aus Afghanistan mit Aufnahmezusage endlich auf!

„Tun Sie jetzt alles in Ihrer macht Stehende, um die Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage bis Jahresende nach Deutschland zu holen“, heißt es in dem Offenen Brief, der namentlich an die Bundesminister Alexander Dobrindt und Johann Wadephul gerichtet ist.

Noch immer warten rund 1.800 afghanische Menschen darauf, nach Deutschland in Sicherheit zu kommen. Über 70 Prozent von ihnen sind Frauen und Kinder. Die pakistanische Regierung droht ihnen mit der Abschiebung nach Afghanistan, wenn sie nicht bis Ende Dezember das Land verlassen haben. „Die Zeit drängt. Es zählt buchstäblich jeder Tag“, heißt es in dem Offenen Brief.

Abschiebung nach Afghanistan bedeutet Verfolgung, Misshandlung und Tod

In Afghanistan sind die Menschen Verfolgung, Misshandlungen, Gefängnis und sogar dem Tod durch die Taliban ausgesetzt. Der Grund: Sie haben sich über Jahre hinweg für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Frauen- und Kinderrechte eingesetzt: für universelle Werte also – auch im Interesse Deutschlands. Darunter sind ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und Mitarbeitende von Hilfsorganisationen ebenso wie Journalist*innen, Richter*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Angehörige der LSBTIQ+ Community sowie Kulturschaffende.

Deutschland muss zu menschenrechtlichen Verpflichtungen stehen

Die mehr als 250 bundes-, landesweiten und lokalen Organisationen appellieren kurz vor Weihnachten nicht nur an Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe, sondern weisen Deutschland vor allem deutlich auf die Verantwortung hin, die es für diese Menschen trägt: „Die menschenrechtlichen Verpflichtungen unseres Landes dürfen kein Lippenbekenntnis sein – das schulden wir jenen, die für Deutschland gearbeitet oder die sich auf uns verlassen haben. Vertrauen ist unsere stärkste Währung. Wer Vertrauen verspielt, handelt gegen Deutschlands Interessen.“

Um die Menschen vor Tod und Verfolgung zu schützen, brauchen sie, heißt es in dem Appell weiter:

  1. Sofortige Evakuierungen: Für alle Menschen mit Aufnahmezusage ist die sofortige, unbürokratische Ausreise vor Jahresende einzuleiten. 
  2. Einen schnellen Abschluss der Verfahren ohne weitere Verzögerung: Die Sicherheitsüberprüfungen und Visaverfahren müssen schnellstmöglich für alle Aufnahmeprogramme – inklusive Menschenrechtsliste und Überbrückungsprogramm – abgeschlossen werden.
  3. Sicherheit vor Abschiebungen nach Afghanistan: Die Bundesregierung muss im Gespräch mit der pakistanischen Regierung alle Möglichkeiten nutzen, um weitere Abschiebungen der Betroffenen nach Afghanistan zu verhindern und eine sichere Unterbringung bis zum Abschluss der Verfahren zu gewährleisten.

Den ganzen offenen Brief, den unter anderem Kabul Luftbrücke, PRO ASYL, Terre des Hommes, Amnesty International, Der Paritätische Gesamtverband, Human Rights Watch und Brot für die Welt unterschrieben haben, finden Sie hier im Wortlaut:

Hintergrund:
Derzeit befinden sich in Pakistan rund 1.800 afghanische Staatsangehörige, die eine Aufnahmezusagen aus den vier verschiedenen deutschen Aufnahmeprogrammen haben – Bundesaufnahmeprogramm (§ 23 Absatz 2 AufenthG), Ortskräfteverfahren (§ 22 Satz 2 AufenthG), Menschenrechtsliste (§ 22 Satz 2 AufenthG) und Überbrückungsprogramm (§ 22 Satz 2 AufenthG). Circa 250 von ihnen wurden im August 2025 bereits nach Afghanistan abgeschoben und warten in einem Safehouse auf die Fortsetzung ihrer Verfahren. Während die Bundesregierung angekündigt hat, die Verfahren für Personen im Bundesaufnahmeprogramm und im Ortskräfteverfahren weiterzuführen, sind die Verfahren der Menschenrechtsliste und im Überbrückungsprogramm weiterhin ausgesetzt.