Gemeinsame Pressemitteilung

 

Gemeinsame Pressemitteilung

Kiel, 20.9.2019

Zum Weltkindertag:

Uneingeschränktes Kindeswohl statt Abschiebung um jeden Preis!

Der diesjährige Weltkindertag am 20. September steht unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte!“. Vor genau 30 Jahren wurde die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen beschlossen. An diesem Tag rücken die Bedürfnisse von Kindern und vor allem ihre speziellen Rechte in den Fokus der Öffentlichkeit. Doch Flüchtlingslobbyorganisationen beklagen, dass deutschlandweit bei Abschiebungen regelmäßig die Rechte von geflüchteten Kindern verletzt werden.

Immer wieder berichten Geflüchtete von brutalen, häufig nachts stattfindenden Abschiebungen von Familien mit Kindern, von Familientrennungen und von der Missachtung von Abschiebungshindernissen, die bei den betroffenen Kindern vorliegen. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und der Vormundschaftsverein lifeline e. V. fordern gemeinsam mit den Landesflüchtlingsräte, dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und mit Jugendlichen ohne Grenzen die beteiligten Behörden dazu auf, die in der UN-Kinderechtskonvention festgeschriebene vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls umfassend und uneingeschränkt zu achten.

Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ (Artikel 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention)

Das Wohl des Kindes findet jedoch im Kontext von Abschiebungen regelmäßig keine Beachtung. Kinder, die von Abschiebungen betroffen sind, gehen hier zur Schule und in den Kindergarten, sind zum Teil in Deutschland geboren. Dem besonderen Bedarf geflüchteter Kinder nach einem sicheren und stabilen Zuhause und der Verwurzelung der Kinder in Deutschland wird bei Behördenentschei-dungen in der Regel kein Gewicht beigemessen. Bei der Abschiebung selbst werden Kinder oft mitten in der Nacht von der Polizei aus dem Schlaf und aus ihrem Leben in Deutschland gerissen. Sie sind der Situation völlig hilflos ausgeliefert, können zum Teil nicht einmal ihre Sachen packen geschweige denn sich von ihren Freund*innen, Lehrer*innen und Erzieher*innen verabschieden.

„Die Angst vor Abschiebungen ist für geflüchtete Kinder und Jugendliche ein ständiger Begleiter. Sie haben Angst davor, in ein Land abgeschoben zu werden, aus dem sie mit ihren Eltern fliehen mussten oder in ein Land zurückkehren zu müssen, das sie noch nie gesehen haben“, mahnt Jibran Khalil von Jugendliche ohne Grenzen.

Zum Teil erfolgen Abschiebung sogar aus Jugendhilfeeinrichtungen, Kindergärten und Schulen heraus. „Doch Kinder und Jugendliche müssen zur Schule und Kita gehen können, ohne Angst zu haben. Jugendhilfeeinrichtungen müssen sichere Orte sein.“, erklärt der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. „Wir fordern von Bund und Ländern ein eindeutiges Bekenntnis zum Schutz vor Abschiebung aus Schulen, Kindergärten und Jugendhilfeeinrichtungen.“

Die Härte im Abschiebungsvollzug gegenüber Menschen, die mit ihrem Asylgesuch erfolglos geblieben sind, hat spürbar zugenommen. „Uns erreichen Berichte von Fesselungen, körperlicher Gewalt und zwangsweisen Sedierungen von Erwachsenen im Beisein von Kindern “, so Martin Link vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Nicht selten würden Kinder nach solchen Erlebnissen traumatisiert oder retraumatisiert, nässen ein, werden stumm und leiden unter Alpträumen.

Dazu kommt, dass nach dem Asylpaket III es allein den betroffenen Familien obliegt, eine Einschränkung der Flugreisefähigkeit rechtzeitig bei den Behörden nachzuweisen. Dazu müssen Eltern ggf. auch für ihre kranken Kinder umfangreiche ärztliche Gutachten vorweisen. Diesen wird von den Behörden inzwischen allerdings regelmäßig nicht geglaubt und mit amtsärztlichen Gegengutachten gekontert. Die aktuelle Zwischenbilanz des Begleitforums der Abschiebungsbeobachtung des Diakonischen Werkes Hamburg mahnt: „Gleichzeitig ist es nun möglich, Abschiebungen von kranken Menschen durchzuführen, wenn für sie keine Gefahr durch die konkrete Maßnahme ausgeht. Verbleib und Versorgung der Betroffenen im Zielland liegen nicht mehr in der Zuständigkeit der veranlassenden Behörden.“ Und weiter: „Das Forum beschäftigte sich mehrfach mit Fallkonstellationen, bei denen die Verhältnismäßigkeit von Abschiebungsmaßnahmen von kranken Menschen in Frage stand.“1

„Es kann nicht sein, dass von den Abschiebebehörden das nationale Interesse möglichst vieler Abschiebungen über das weltweit in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegte Interesse des Kindeswohles gestellt wird“, ergänzt Stefanie Röpke vom lifeline-Verein für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Schleswig-Holstein und führt weiter aus: „Wir fordern die Landesregierungen auf, die Rechte von Kindern uneingeschränkt einzuhalten und bei jedem behördlichen Handeln das Kindeswohl prioritär zu beachten.“

gez. Martin Link, Flüchtlingsrat SH e.V., T. 0431-55685640, ml(at)frsh.de, www.frsh.de

gez. Stefanie Röpke, lifeline e. V., T. 0431-2405828, stefanie.roepke(at)lifeline-frsh.de, www.lifeline-frsh.de.