Pressemitteilung: Besondere Bedarfe junger Geflüchteter in der Kinder- und Jugendhilfe zu wenig berücksichtigt

Kinderschutzbund und lifeline legen Workshopergebnisse vor

Im Rahmen des Projekts “Gemeinsam an Deck” hat lifeline Vormundschaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. gemeinsam mit dem Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V. in zwei Workshops die Perspektiven junger geflüchteter Menschen näher betrachtet und diese in einer Pressemitteilung zusammengefasst.

Mehr zum Projekt “Gemeinsam an Deck”: https://www.lifeline-frsh.de/gemeinsam-an-deck/

Besonders problematisch sei die Praxis der frühzeitigen Hilfebeendigung: „Auch aus unserer ombudschaftlichen Beratung durch die ‚Vertrauenshilfe‘ wissen wir, dass Hilfen für junge Geflüchtete mit der Volljährigkeit häufig zügig und gegen ihren Willen beendet werden. Die Begründung liegt in ihrer vermeintlichen Selbstständigkeit – ohne dabei die besonderen Hürden des Spracherwerbs, der Integration und der emotionalen Belastungen angemessen zu berücksichtigen. Das ist fachlich nicht haltbar”, kritisiert Sophia Schiebe.

“Häufig wenden sich junge Geflüchtete an uns, wenn sie frühzeitig aus der Jugendhilfe entlassen werden. Ihre besonderen Bedarfe werden oft nicht als genuin pädagogische Hilfebedarfe gesehen. Die Verarbeitung der Fluchterfahrungen und Trennung von der Familie, die Identitätsfindung im Spannungsfeld zwischen der Kultur der Herkunftsfamilie und der Kultur der Aufnahmegesellschaft, die unsichere Bleibeperspektive und vieles mehr sind bedeutsam für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung und sollten in Hilfeplangesprächen und Angeboten der Jugendhilfe auch bei Übergang in die Volljährigkeit mehr einbezogen werden“, so Dorothee Paulsen, Projektleiterin bei lifeline.”

Anpassung als Integrationsstrategie

Die Aussagen der teilnehmenden jungen Geflüchteten zeichnen ein klares Bild: Lerne Deutsch jeden Tag in der Schule. Mache deine Hausaufgaben gut und halt die Regeln ein, dann wird alles besser‘ ist ein Rat, den die Teilnehmenden jungen Geflüchteten geben würden, die gerade nach Deutschland gekommen sind. Der empfundene Druck zur Anpassung zeigt sich auch in Hinblick auf Hilfegewährung. Aussagen wie ‚Muss ich sagen, kann kochen, kann sauber machen, kann mit Geld umgehen, aber kann ich nicht‘, fallen, wenn es in den Übergang in sozialpädagogisch betreutes Wohnen – also eine größere Selbstständigkeit – geht.

„Diese Zitate müssen uns aufhorchen lassen”, so Sophia Schiebe. „Die jungen Menschen haben den Eindruck, dass sie vor allem funktionieren, die Sprache beherrschen und nicht auffallen dürfen. Gleichzeitig mangelt es grundlegend an dem, was Kinder- und Jugendhilfe eigentlich ausmachen sollte: echte Beteiligung und Mitsprache. Nur zwei von neun Teilnehmenden gaben an, dass ihre Meinung gehört wurde und von Bedeutung war. Niemand fühlte sich über die eigenen Rechte und Möglichkeiten ausreichend informiert“, so Sophia Schiebe.

Aus Sicht des Kinderschutzbundes und von lifeline unterstreichen diese Hinweise die zentrale Bedeutung von Beteiligung und Transparenz im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe.

Zur vollständigen Presseerklärung:

Offener Brief: Über 1.000 Unterzeichnende warnen vor Abbau der demokratischen Infrastruktur durch Mittelkürzungen

Anlässlich angekündigter Kürzungen in der Demokratieförderung hat sich lifeline gemeinsam mit über 1.000 Organisationen und Persönlichkeiten mit einem offenen Brief an Bundesfamilienministerin Karin Prien gewendet.

Die Unterzeichnenden des vom Verein „Zukunft Demokratie“ initiierten Briefs warnen eindringlich vor einem vorschnellen Umbau des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und machen deutlich, dass Kürzungen und strukturellen Einschnitte der falsche Schritt sind: Sie spielen rechtsextremen Kampagnen in die Hände und stärken jene Kräfte, die demokratische Strukturen gezielt angreifen.

Darin heißt es:

Über diese geplante Neuausrichtung sind wir ernsthaft besorgt, denn damit drohen etablierte Strukturen und über Jahre aufgebaute Expertise, die im Kampf gegen Extremismus, Antisemitismus, Rassismus und Radikalisierung sowie zur Demokratieförderung dringend erforderlich sind, offen in Frage gestellt zu werden. Der drohende Verlust dieser wertvollen Ressourcen ist nicht nur bedenklich – er ist alarmierend.

Wir fordern daher gemeinsam, vom radikalen Umbau von “Demokratie leben!” in der laufenden Förderperiode Abstand zu nehmen. Dieser würde einseitig zulasten zivilgesellschaftlicher Expertise gehen und damit die Wirksamkeit der gesamten bürgerschaftlichen Extremismusprävention und Demokratiearbeit destabilisieren. Wir dürfen den Feinden der Demokratie diesen Gefallen nicht tun!

Zum vollständigen offenen Brief:

Offener Brief von 188 Organisationen an Unionsparteien und EVP: Keine Zusammenarbeit mit der extremen Rechten im Europaparlament

In einem Offenen Brief an die Vorsitzenden von CDU, CSU und der EVP-Fraktion hat lifeline gemeinsam mit 187 Organisationen die Unionsparteien und die Europäische Volkspartei dazuaufgefordert, jede Zusammenarbeit mit der extremen Rechten im Europäischen Parlament auszuschließen.

Anlass sind Berichte über eine enge inhaltliche Abstimmung der EVP mit Abgeordneten rechtsextremer Fraktionen im Innenausschuss des Europäischen Parlaments zur geplanten neuen Rückführungsverordnung. Die Unterzeichner*innen werten dies als Bruch mit der von EVP, CDU und CSU wiederholt betonten Abgrenzung gegenüber der extremen Rechten. In dem Brief heißt es:

„Wir erinnern eindringlich an Ihre eigenen Versprechen: Wahren Sie demokratische Grundsätze – Europa zuliebe und mit Blick auf die innenpolitischen Herausforderungen.“

Die Organisationen betonen, dass eine Zusammenarbeit mit rechtsextremen Kräften die Grundwerte der Europäischen Union gefährdet: Demokratie, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit. Zugleich kritisieren sie den vorliegenden Entwurf der Rückführungsverordnung als menschenrechtlich inakzeptabel. Besonders schwer wiegen aus ihrer Sicht die vorgesehenen Abschiebungszentren außerhalb der Europäischen Union, auch für Familien mit Kindern, sowie die geplante Ausweitung der Abschiebehaft.

Wir fordern:

  • die Abgrenzung zur extremen Rechten auch im europäischen Kontext klar und verbindlich sicherzustellen,
  • den vorliegenden Entwurf der Rückführungsverordnung in seiner jetzigen Form nicht weiterzuverfolgen und
  • sich für eine Asyl- und Migrationspolitik einzusetzen, die rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Standards konsequent verpflichtet bleibt

Zum vollständigen offenen Brief:

Problematik und Handlungsbedarfe im Kontext unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter in Fluchtgemeinschaft

lifeline e.V. veröffentlicht Positionspapier und regt gemeinsames Handeln verschiedener beteiligter Akteur*innen zur Verbesserung der Situation von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (umG) in Fluchtgemeinschaft an.

„umG in Fluchtgemeinschaft“ – Um wen geht es?
Die sogenannten unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Fluchtgemeinschaft, oftmals auch als „begleitete unbegleitete“ oder von einigen Behörden als „begleitete Minderjährige“ bezeichnet, sind minderjährige Geflüchtete, die ohne ein sorgeberechtigtes Elternteil, aber mit einer bekannten/angehörigen Person einreisen. Diese Begleitpersonen bekommen dann häufig von einem deutschen Jugendamt die Erziehungsberechtigung gem. §7 Abs. 1. Nr. 6 SGB VIII zugesprochen und ihnen wird die Eigenschaft als Pflegeperson nach §1688 BGB bescheinigt. Es wird aber in vielen Fällen keine Vormundschaft eingerichtet und es erfolgt keine Inobhutnahme. Fälle dieser Art nehmen zu und führen zu neuen Problemlagen bzw. Handlungsbedarfen.

Handlungsbedarf
Angesichts der Schlechterstellung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter in Fluchtgemeinschaft im Vergleich zu komplett unbegleiteten Minderjährigen sowie Kindern und Jugendlichen, die mit ihren Eltern einreisen, ihres zunehmenden Ausschlusses von Jugendhilfeleistung, der Gefahr, ihre grundlegenden Rechte, wie Leistungen zum Lebensunterhalt, Bildung und Erziehung, angemessenen Wohnraum, Papiere (Duldung) nicht gewährt zu bekommen und der Überforderung der als Erziehungsberechtigte anerkannten und verantwortlichen Verwandten sowie der Beratenden in (Jugend-)Migrationsdiensten und Behörden besteht dringender Handlungsbedarf.
Im Sinne des Kindeswohls muss gewährleistet werden, dass auch für diese Personengruppe das Primat der Jugendhilfe gilt. Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der unterschiedlichen Behörden bei Umverteilung der Verwandten müssen geklärt werden. Es muss sicher gestellt sein, dass die Eignung der erziehungsberechtigten Verwandten und das Verhältnis der Jugendlichen zu ihnen mit Blick auf die besonderen Umstände hinlänglich geprüft wird und entsprechende Hilfestellungen wie Ergänzungspflegschaften, Vormundschaftsübernahme durch Amt oder Ehrenamtliche angeboten werden. Die besondere Konstellation der Erziehungsberechtigung oder auch Vormundschaft von Verwandten der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten erfordert mehrsprachige Informationen z.B. über Leistungen der Jugendhilfe, sowie vermehrten Einsatz von Sprachmittlerinnen in Hilfeplangesprächen. Darüber hinaus bedarf es der Entwicklung von Informations- und Unterstützungsformaten für die begleitenden Verwandten zum besseren Verständnis ihrer Rechten und Pflichten sowie zur Vermittlung von Systemtransparenz und Kenntnis über Unterstützungsmöglichkeiten. Die Sorgeberechtigten, Verwandten und Minderjährigen sind umfassend über die Bedeutung der Erziehungsberechtigung zu informieren. Sofern die begleitenden Verwandten äußern, die Erziehungsaufgaben nicht umfassend wahrnehmen zu können, ist die Anregung einer Vormundschaft zu prüfen. Die Empfehlungen des DIJUF sollten bei der Prüfung der Erziehungsberechtigung berücksichtigt werden.

Gemeinsam handeln
Dafür braucht es das Identifizieren von Lücken im Regelsystem und von zusätzlichen Unterstützungsbedarfen und Überlegungen wie Abhilfe bzw. Hilfe geschaffen werden kann. Da dies nur im Zusammenwirken der unterschiedlichen Institutionen und Akteur*innen erfolgreich gelöst werden kann, schlagen wir eine Arbeitsgruppe oder einen runden Tisch unter Beteiligung von relevanten Behörden, Institutionen, in der Beratung tätigen nichtstaatlichen Organisationen und Ehrenamtlichen vor, um die Problematik aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten und abgestimmte Lösungsmöglichkeiten zu eruieren.

Das gesamte Positionspapier findet sich hier:

Über 250 Organisationen fordern von Bundesregierung Aufnahme gefährdeter Menschen aus Afghanistan

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember) fordern mehr als 250 deutsche Organisationen, darunter über 50 Bundesorganisationen, die Bundesregierung auf: Menschenrechte wahren – Versprechen halten! Nehmt die Schutzsuchenden aus Afghanistan mit Aufnahmezusage endlich auf!

„Tun Sie jetzt alles in Ihrer macht Stehende, um die Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage bis Jahresende nach Deutschland zu holen“, heißt es in dem Offenen Brief, der namentlich an die Bundesminister Alexander Dobrindt und Johann Wadephul gerichtet ist.

Noch immer warten rund 1.800 afghanische Menschen darauf, nach Deutschland in Sicherheit zu kommen. Über 70 Prozent von ihnen sind Frauen und Kinder. Die pakistanische Regierung droht ihnen mit der Abschiebung nach Afghanistan, wenn sie nicht bis Ende Dezember das Land verlassen haben. „Die Zeit drängt. Es zählt buchstäblich jeder Tag“, heißt es in dem Offenen Brief.

Abschiebung nach Afghanistan bedeutet Verfolgung, Misshandlung und Tod

In Afghanistan sind die Menschen Verfolgung, Misshandlungen, Gefängnis und sogar dem Tod durch die Taliban ausgesetzt. Der Grund: Sie haben sich über Jahre hinweg für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Frauen- und Kinderrechte eingesetzt: für universelle Werte also – auch im Interesse Deutschlands. Darunter sind ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und Mitarbeitende von Hilfsorganisationen ebenso wie Journalist*innen, Richter*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Angehörige der LSBTIQ+ Community sowie Kulturschaffende.

Deutschland muss zu menschenrechtlichen Verpflichtungen stehen

Die mehr als 250 bundes-, landesweiten und lokalen Organisationen appellieren kurz vor Weihnachten nicht nur an Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe, sondern weisen Deutschland vor allem deutlich auf die Verantwortung hin, die es für diese Menschen trägt: „Die menschenrechtlichen Verpflichtungen unseres Landes dürfen kein Lippenbekenntnis sein – das schulden wir jenen, die für Deutschland gearbeitet oder die sich auf uns verlassen haben. Vertrauen ist unsere stärkste Währung. Wer Vertrauen verspielt, handelt gegen Deutschlands Interessen.“

Um die Menschen vor Tod und Verfolgung zu schützen, brauchen sie, heißt es in dem Appell weiter:

  1. Sofortige Evakuierungen: Für alle Menschen mit Aufnahmezusage ist die sofortige, unbürokratische Ausreise vor Jahresende einzuleiten. 
  2. Einen schnellen Abschluss der Verfahren ohne weitere Verzögerung: Die Sicherheitsüberprüfungen und Visaverfahren müssen schnellstmöglich für alle Aufnahmeprogramme – inklusive Menschenrechtsliste und Überbrückungsprogramm – abgeschlossen werden.
  3. Sicherheit vor Abschiebungen nach Afghanistan: Die Bundesregierung muss im Gespräch mit der pakistanischen Regierung alle Möglichkeiten nutzen, um weitere Abschiebungen der Betroffenen nach Afghanistan zu verhindern und eine sichere Unterbringung bis zum Abschluss der Verfahren zu gewährleisten.

Den ganzen offenen Brief, den unter anderem Kabul Luftbrücke, PRO ASYL, Terre des Hommes, Amnesty International, Der Paritätische Gesamtverband, Human Rights Watch und Brot für die Welt unterschrieben haben, finden Sie hier im Wortlaut:

Hintergrund:
Derzeit befinden sich in Pakistan rund 1.800 afghanische Staatsangehörige, die eine Aufnahmezusagen aus den vier verschiedenen deutschen Aufnahmeprogrammen haben – Bundesaufnahmeprogramm (§ 23 Absatz 2 AufenthG), Ortskräfteverfahren (§ 22 Satz 2 AufenthG), Menschenrechtsliste (§ 22 Satz 2 AufenthG) und Überbrückungsprogramm (§ 22 Satz 2 AufenthG). Circa 250 von ihnen wurden im August 2025 bereits nach Afghanistan abgeschoben und warten in einem Safehouse auf die Fortsetzung ihrer Verfahren. Während die Bundesregierung angekündigt hat, die Verfahren für Personen im Bundesaufnahmeprogramm und im Ortskräfteverfahren weiterzuführen, sind die Verfahren der Menschenrechtsliste und im Überbrückungsprogramm weiterhin ausgesetzt.