Zum Tag der Kinderrechte

20. November 2023

Heute, am 20. November, ist Tag der Kinderrechte, denn an diesem Tag 1989 wurde die 54 Artikel umfassende UN-Kinderrechtskonvention angenommen. Fast ein Drittel der Menschen, die nach Deutschland flüchten, sind Kinder. Als Verein, der sich für die Rechte und Interessen von unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten einsetzt, wollen wir diesen Tag nutzen, um aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen im Bereich Flucht und Migration kritisch zu beleuchten.

In den letzten Wochen und Monaten gab und gibt es zahlreiche Vorschläge, Maßnahmenpakete oder Gesetzesentwürfe sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene. Die Rechte von geflüchteten Kindern und Jugendlichen finden darin jedoch so gut wie keine Beachtung, sondern werden zum Teil sogar eingeschränkt.

Am 06. November haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschef*innen der Länder getroffen und einen Beschluss für „Humanität und Ordnung“ gefasst. Dabei ist Humanität in Form von Kindeswohl und Menschenrechten nicht zu finden:
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen 36 statt zuvor 18 Monate gezahlt werden. Statt Bargeldzahlungen, soll es eine Bezahlkarte geben. Asylverfahren sollen in Drittstaaten externalisiert und Binnengrenzen stärker kontrolliert werden. Entgegen der Ankündigung im Koalitionsvertrag soll der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten nun doch nicht mit dem erleichterten Verfahren zu GFK-Flüchtlingen gleichgesetzt werden.

All diese Forderungen lassen die Rechte von Kindern und jugendlichen Geflüchteten außer Acht. Vor allem zwei Aspekte sind besonders zu betonen:


– Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Bezahlkarte verhindern kindes- und jugendgerechtes Aufwachsen mit Anspruch auf ausreichende Gesundheitsversorgung.

– die andauernde Beschränkung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bedeutet andauernde Trennung von Familien. Wir stellen in unserer Arbeit immer wieder fest, dass die Sorge um ihre Familie junge Geflüchtete extrem belastet.

Außerdem manifestiert der Beschluss die ‚Festung Europa‘.
Obwohl das Zurückweisen von Minderjährigen an Binnengrenzen nach EuGH rechtswidrig ist.
Obwohl das Recht und die Chance einen Asylantrag zu stellen, nicht durch Grenzkontrollen an Außen- oder Binnengrenzen eingeschränkt werden darf.

lifeline e.V. kritisiert diesen Beschluss ebenso wie die aktuellen GEAS-Reformvorschläge. Wir beobachten die Verschärfungen in politischen und rechtlichen Debatten, Gesetzesentwürfen und Maßnahmen mit Sorge und Wut.

Grundlegende Menschen- und Kinderrechte werden verraten.

Nicht nur am heutigen Tag der Kinderrechte fordern wir ein Umdenken und -handeln in der Migrationspolitik. Für ein menschenwürdiges Leben für alle geflüchteten Menschen,
für alle Kinder und Jugendliche!