Digitale Veranstaltungsreihe zu flüchtlings- und einwanderungspolitischen Handlungsbedarfen und Forderungen zur schleswig-holsteinischen Landtagswahl 2022

Kiel, 11.3.2022

Schleswig-Holstein ist ein Einwanderungsland. Für die Aufnahme von Geflüchteten gelten grundrechtliche und völkerrechtliche Verpflichtungen. Weitere Zuwanderung ist mit Blick auf wirtschaftliche und demographische Bedarfe dringend. Doch Teile der Bevölkerung sind getragen von rechtsextremistischen und rassistischen Überzeugungen und begegnen vermeintlich Nicht-Deutschen mit Ausgrenzung oder Aggression. Migration stellt für zahlreiche Betroffene eine besondere gesundheitliche Herausfor-derung dar. In der Gesellschaft bestehen vielfältige flüchtlings- und einwanderungspolitische Handlungs- und Entscheidungsbedarfe.

Am 8. Mai 2022 sind Landtagswahlen in Schleswig-Holstein. Dann wird sich auch die einwanderungspolitische Zukunft des Bundeslandes entscheiden. Mit Kandidat*innen demokratischer Parteien wollen 24 in der Migrationsarbeit engagierte zivilgesell-schaftliche Akteur:innen in den Wochen vor der Wahl die aus ihrer Sicht bestehenden rechtlichen, sozialen und förderungspolitischen Fragen diskutieren. Bei vier Veranstaltungen werden Politiker:innen darüber Auskunft geben, was Geflüchtete, migrantische Communities, Solidaritätsinitiativen und die schleswig-holsteinische Einwanderungsgesellschaft insgesamt in der 20. Legislaturperiode zu erwarten haben. Die vier Veranstaltungen finden am 15. u. 18. März und am 21. u. 29. April jeweils online statt.

Den Auftakt machen zwei Veranstaltungen zu den Themen Antidiskriminierung & Rassismus und Flüchtlingspolitik:

Dienstag, 15. März 18 – 20 Uhr Antidiskriminierung und Rassismus

Der Lebensalltag von Eingewanderten und anderen People of Color ist gekennzeichnet durch alltägliche Diskriminierungen, durch strukturelle Ausgrenzungen, prekäre Beschäftigungen und rechtliche Ungleichbehandlung. Die Veranstaltenden erwarten von der Politik, Rassismus und Diskriminierung innerhalb der Gesellschaft und in den Institutionen nachhaltig abzubauen und gesetzliche Rahmenbedingungen für eine vielfältige Gesellschaft zu schaffen.

– mit Seyran Papo, CDU Serpil Midyatli, SPD • Jörg Hansen, FDP • Nelly Waldeck, Bündnis 90/Die Grünen • Susanne Spethmann, Die Linke • Lars Harms, SSW

– Moderation: Laura Villwock, RBT AWO und Aljoscha Tischkau, Afrodeutscher Verein SH

– Beteiligte: RBT AWO LV SH e.V., Antidiskriminierungsverband SH e.V., Türkische Gemeinde SH e.V., ZEBRA e.V.

Anmeldung: info@rbt-sh.de

Freitag, 18. März 9 – 13 Uhr Flüchtlingspolitik

Die aktuelle ukrainische Tragödie macht die Politik und Öffentlichkeit einmal mehr auf das Schicksal von Geflüchteten und die Bedarfe von Fachdiensten und anderen Unterstützenden aufmerksam. Veranstaltungsthema ist eine Politik, die Geflüchtete künftig nicht nur durch die ordnungspolitische Brille sieht, die der Not der Schutzsuchenden mit robustem Bleiberecht entspricht und die nachhaltiger Integration vor Aufenthaltsbeendigung den Vorzug gibt. In Kooperation mit dem Offenen Kanal SH.

mit Sybilla Nitsch, SSW • Tarek Saad, SPD • Jan-Marcus Rossa, FDP • Tobias von der Heide, CDU • Aminata Toure, B90/Die Grünen

Moderation: Doris Kratz Hinrichsen, Diakonie SH und Hatice Erdem, Arbeiterwohlfahrt SH

Beteiligte: AWO SH, Diakonie SH, DRK SH, Flüchtlingsrat SH, Kirchenkreis HL/RZ

Anmeldung: https://www.diakonie-sh.de/veranstaltungen/detail/fluechtlingspolitik

Teilnahme: Alle angemeldeten Teilnehmenden bekommen vor der jeweiligen Veranstaltung den Zugangs-web-link per eMail zugeschickt.

Download des Skripts der Veranstaltenden mit Themen und Forderungen: https://bit.ly/35N68aS

Zur gesamten Veranstaltungsreihe finden sich online Informationen: https://www.frsh.de/artikel/einwanderungspolitische-veranstaltungsreihe-zur-landtagswahl-2022/

Veranstaltende:

Afrodeutscher Verein Schleswig-Holstein e.V. • Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e.V. • Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein • Brücke Lübeck/Ostholstein • Caritas LV Schleswig-Holstein • Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Schleswig-Holstein • Diakonisches Werk Schleswig-Holstein • Flüchtlingsbeauftragte der Ev. Luth. Nordkirche • Flüchtlingsbeauftragte im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg • Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.• Netzwerke Alle an Bord!, Mehr Land in Sicht! und IQ Netzwerk SH • Lebenshilfe Schleswig-Holstein • lifeline-Vormundschaftsverein für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Schleswig-Holstein e.V. • Medibüro Kiel • PARITÄTISCHER Schleswig-Holstein • PSZ – Die Brücke Schleswig-Holstein • RBT AWO LV Schleswig-Holstein e.V. • Refugee Law Clinic Kiel • Refugio Stiftung Schleswig-Holstein • Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V. • ZBBS e.V. • ZEBRA e.V.

Kontakt und Information: Martin Link • Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. • public@frsh.de • T. 0431-5568 5640

FLÜCHTLINGSRAT SCHLESWIG-HOLSTEIN e.V.

Sophienblatt 82

24114 Kiel

T. 0431-735 000, office@frsh.de, www.frsh.de

Gemeinsamer Appell von Menschenrechtsorganisationen:

lifeline e.V. schließt sich den Forderungen an.

Stoppt Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen!

In den Wäldern an der polnisch-belarussischen Grenze harren gegenwärtig geflüchtete Menschen, unter ihnen Kinder und Familien, unter unmenschlichen humanitären Bedingungen aus. Ihre Kinder- und Menschenrechte werden mit Füßen getreten. Sie leiden unter Unterkühlung, Hunger und Erschöpfung. Sie fliehen vor Verfolgung in der Heimat, Gewalt und Perspektivlosigkeit und suchen Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren. An der polnisch-belarussischen Grenze, aber auch an der bosnisch-kroatischen Grenze, reagieren die EU und ihre Mitgliedsstaaten mit Abweisung, illegalen Pushbacks und dem Bau neuer Zäune.

Kinder und Familien dürfen nicht zum Opfer regionaler Macht- und europäischer Abschottungspolitik werden. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die bestehende und künftige Bundesregierung auf, sofort tätig zu werden, um das Leid der Kinder und Familien an den europäischen Land-Außengrenzen zu lindern. Die Spirale der Gewalt sowie die lebensgefährliche Kälte und Unterversorgung, denen die Kinder insbesondere in Belarus ausgesetzt sind, dürfen nicht ignoriert, ihre Rechte nicht für Machtpolitik kompromittiert werden.

Den kompletten Appell und die unterzeichnenden Organisationen finden sich unter folgendem link:

https://b-umf.de/src/wp-content/uploads/2021/11/appell-grenzeneu-fokuskinder-19112021.pdf

Zum Weltkindertag am 20. September:

Gemeinsame Presseerklärung

Asyl-Zentren: Kein Ort für Kinder – kein Ort für Niemanden!

Schleswig-Holsteinische Organisationen unterstützen Kampagne zum Schutz der in Lagern wohnverpflichteten Kinder.

Künftige Bundesregierung dringend zum Handeln aufgefordert.

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September richten schleswig-holsteinische Organisationen ihre Kritik auf AnkER-Zentren und Erstaufnahmelager für Geflüchtete: Diese Massenunterkünfte seien kein Ort für Geflüchtete und schon gar kein Ort für Kinder!

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, der lifeline-Vormundschaftsverein für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die Flüchtlingsbeauftragte des Ev. Luth. Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg, das Lübecker Flüchtlingsforum, das Medibüro Kiel, das Kindercafé Kiel und die Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten Schleswig-Holstein unterstützen die bundesweite Kampagne „Kein Ort für Kinder“ (www.keinortfuerkinder.de) und fordern von der künftigen Bundesregierung ein, den Aufenthalt für geflüchtete Kinder, Familien und Erwachsene in Erstaufnahmelagern auf maximal vier Wochen zu begrenzen.

AnkER-Zentren und „AnkER-Zentrums-funktionsgleiche Einrichtungen“, wie sie in Schleswig-Holstein heißen, sind insbesondere für Kinder Orte der Perspektivlosigkeit und der Angst – sie gehören abgeschafft. Statt sozialer Isolation und fehlender Partizipation brauchen wir faire Asylverfahren und gleiche Rechte für alle Kinder, die in Deutschland leben.

Rechte von Kindern werden verletzt

Während ihres Asylverfahrens müssen Asylsuchende mittlerweile regelmäßig bis zu 18 Monate – in einigen Fällen bis zu 24 Monate – in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben. Familien müssen bis zu sechs Monate dort leben. In Schleswig-Holstein befinden sich solche Erstaufnahmeeinrichtungen in Neumünster, Rendsburg, Boostedt und Bad Segeberg.

In diesen großen und bisweilen abgelegenen Einrichtungen haben ehrenamtliche Unterstützende i.d.R. keinen Zugang. Die dort Wohnverpflichteten sind vom Rest der Gesellschaft isoliert und unterliegen Restriktionen wie Arbeitsverboten und durchgängiger Anwesenheitspflicht. Kinder können meist weder die Regelschule noch reguläre Kitas besuchen, sind dem Angebot von Lagerschulen anheimgestellt und haben innerhalb der Einrichtungen kaum Platz zum Lernen. Das gilt doppelt unter Pandemiebedingungen.

Gleichzeitig erleben Kinder strukturelle Gewalt in ihrem direkten Wohnumfeld und müssen ggf. Abschiebungen und Polizeieinsätze miterleben. Was gegessen wird, bestimmt der Speiseplan in der Kantine. Heimische Speisen und Kochen auf dem Zimmer: verboten. Selbstbestimmung? Fehlanzeige.

Unterstützung von außen wird verhindert

Wegen der Lage und weil der Zugang restriktiv gehandhabt wird, ist es für unabhängige Organisationen und Freiwillige nahezu unmöglich, die Asylsuchenden zu unterstützen. Damit sind auch die Chancen im Asylverfahren negativ tangiert.

Denn Teil des AnkER-Lager-Konzeptes ist, die Zeit zwischen Ankunft und der Anhörung im Asylverfahren drastisch zu verkürzen. Damit Menschen über erlittene Verfolgung, Gewalt und Demütigungen sprechen können, braucht es jedoch Zeit, Vertrauensaufbau und unabhängige Beratung vor der Anhörung. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, werden entscheidende Erlebnisse, z.B. sexualisierte Gewalt oder spezielle Fluchtgründe von Kindern, aus Scham oder Unkenntnis verschwiegen. Asylanträge werden allzu oft trotz fortbestehender Gefahren im Herkunftsland abgelehnt.

Der Versuch der Bundesregierung, Ankunft und schnelle Abschiebungen räumlich in den AnkER-Zentren miteinander zu verbinden, steht in Widerspruch zu den tatsächlichen Schutzansprüchen der Asylsuchenden. Über der Hälfte der Antragsteller*innen wurde im Asylverfahren ein Schutzstatus zugesprochen. Auch viele zunächst abgelehnte Schutzsuchende bleiben langfristig in Deutschland, da Gerichte falsche Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge korrigieren oder humanitäre und familiäre Gründe gegen eine Abschiebung vorliegen.

Wir fordern:

– Der Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen muss auf wenige Wochen begrenzt werden, damit geflüchtete Kinder, Jugendliche und Erwachsene schnellstmöglich in Städten und Kommunen ankommen können. Hierzu ist eine Änderung von § 47 AsylG notwendig.

– Die neue Bundesregierung muss für qualitativ hochwertige Asylverfahren einschließlich unabhängiger Unterstützung und Rechts- und Verfahrensberatung sorgen.

– AnkER-Zentren und funktionsgleiche Einrichtungen müssen abgeschafft werden.

– Enge, Lärm, kein Platz zum Spielen und Lernen, Miterleben von Gewalt und Abschiebungen – darunter leiden viele Kinder auch in Gemeinschaftsunterkünften. Die Unterbringung in Wohnungen muss daher Vorrang vor der Unterbringung in Sammelunterkünften haben. § 53 AsylG muss entsprechend geändert werden.

gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., T. 0431-55685640, public@frsh.de

Unterzeichnende Organisationen:

Flüchtlingsbeauftragte des Ev. Luth. Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg • Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. • Kindercafé Kiel • lifeline-Vormundschaftsverein für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Schleswig-Holstein e.V. • Lübecker Flüchtlingsforum e.V. • Medibüro Kiel e.V. • Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten Schleswig-Holstein e.V.

Einladung zum

Flüchtlings- und einwanderungspolitischen

HEARING zur BUNDESTAGSWAHL 2021

Am Dienstag, den 17. August, 10 bis 14°° Uhr

Beim Offenen Kanal Schleswig-Holstein

24 Organisationen laden Vertreter*innen demokratischer Parteien aus Schleswig-Holstein zu einem Hearing ein. Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl sollen bestehende flüchtlings- und einwanderungspolitische Handlungsbedarfe diskutiert werden. Ihre Teilnahme zugesagt haben:

MdL Tobias von der Heyde, CDU

MdL Ralf Stegner, SPD

MdB Gyde Jensen und JuLi Max Mordhorst, FDP

MdB Luise Amtsberg und Ratsfrau Marlene Langholz-Kaiser, Bündnis 90/Die Grünen

MdB Lorenz Gösta Beutin, Die Linke

Stefan Seidler, Ratsherr und Mitglied im SSW-Landesvorstand

Zur Sprache kommen sollen u.a.: das Recht auf Asyl, das aufenthaltsrechtliche Verwaltungshandeln, der Zugang zu unabhängiger Beratung sowie zu Arbeit, Ausbildung und Sprache, die Sozial- und Gesundheitsversorgung, die Bedarfe besonders Schutzbedürftiger, die migrantische Selbstorganisation und Strategien gegen Rassismus und Diskriminierung.

Die Veranstaltung wird vom Offenen Kanal Schleswig-Holstein live gesendet und aufgezeichnet. Der Weblink zur Live-Schalte des Hearings lautet: https://www.oksh.de/ki/sehen/kiel-tv-livestream-2-2/

Online Zusehende können sich per eMail mit Fragen in die Diskussion einbringen.

Das Hearing wird später auf der Internet-Seite des Offenen Kanals www.oksh.de und im Zuge einer Sonderausgabe des Magazins „Der Schlepper“ dokumentiert.

Moderation: Veronica Laleye, Journalistin und Diversity-Managerin, Hamburg

Veranstaltende:

Amnesty International Kiel • Antidiskriminierungsverband SH • Arbeiterwohlfahrt LV SH • Caritas SH • DGB/KERN • Diakonie SH • Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche • Flüchtlingsrat SH • Fremde brauchen Freunde NF • HAKI • Landesjugendring SH • Landesverband Frauenberatung SH • lifeline-Vormundschaftsverein SH • Medibüro Kiel • Netzwerke Alle an Bord!, Mehr Land in Sicht! und IQ • Paritätischer SH • Refugee Law Clinic Kiel • Refugio Stiftung SH • Seebrücken SH • Türkische Gemeinde in SH • ZBBS • zebra 

Information und Kontakt:

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. • Projekt Landesweite Flüchtlingshilfe  

T. 0431-735-000 • public@frsh.dewww.frsh.de

Bitte den Termin weitersagen!
Informations- & Öffentlichkeitsarbeit

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. 

Sophienblatt 82-86 ● 24114 Kiel
Tel.: 0431 5568 5360 ● Fax: 0431 736 077 ● public@frsh.de