Datum/Zeit
Date(s) - 01/07/2025
9:00 - 13:00
Kategorien
Dienstag, 1. Juli 2025
von 9.00 bis 13:00 Uhr
digital
Liebe Interessierte,
wir laden Sie herzlich zu einer Kooperationsveranstaltung der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, der Diakonie Schleswig-Holstein, dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein sowie lifeline, dem Vormundschaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. ein.
Das Inkrafttreten neuer Bestimmungen im Vormundschaftsrecht zum 01.01.2023, insb. die Klarstellung des Vorrangs des Ehrenamts und die Einführung einer Begründungspflicht des Jugendamts im Rahmen der Mitwirkung bei der familiengerichtlichen Auswahl des Vormunds hat Rückenwind für ehrenamtliche Vormundschaften gebracht. Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete führen dies in der Regel entweder bürgerschaftlich Engagierte, sog. Dritte, ehrenamtliche Vormundschaften oder Personen aus dem (familiären) Bezugssystem, etwa Onkel, Tanten oder auch ältere Geschwister durch. Zur Umsetzung vormundschaftsbezogener Aufgaben – Mitwirkung und Begründung im Rahmen der Auswahl des Vormunds, Eignungsprüfung und Vorbereitung interessierter Ehrenamtlicher, Begleitung bestellter Einzelvormund_innen – werden vielerorts Koordinierungsstellen aufgebaut. Teilweise geschieht dies in Zusammenarbeit von Jugendämtern mit Vormundschaftsvereinen und/oder freien Trägern.
Dabei stellt sich eine Reihe von (neuen) Fragen, etwa: Welche Anforderungen bringt die gesetzliche Stärkung der Subjektstellung des Mündels mit sich? Was ist bei der Suche nach potenziellen ehrenamtlichen Vormund_innen zu beachten? Wie lässt sich „Eignung zum Führen einer Vormundschaft“ konkretisieren? Wie können interessierte Ehrenamtliche gut auf das vormundschaftliche Amt vorbereitet werden? Wie sind sie in der Ausübung des Amtes zu begleiteten? Inwiefern unterscheidet sich die Zusammenarbeit mit bürgerschaftlich engagierten Vormund_innen von der mit Verwandten als Vormund_innen?
In der Online-Veranstaltung wird ein Überblick über Neuerungen im Vormundschaftsrecht gegeben, die insbesondere für die veränderte Zusammenarbeit mit (ehrenamtlichen) Einzelvormund_innen relevant sind. Daraus abzuleitende veränderte Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung durch Jugendämter und freie Träger werden skizziert.
Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeitende der Jugendämter, der Jugendhilfe, der Jugendmigrationsfachdienste, Vormünder_innen, Ehrenamtliche und weitere Interessierte aus der Fachöffentlichkeit.
Referentin:
Dr. Miriam Fritsche (vormundschaftsbezogene Praxisbegleitung)
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Nach erfolgter Anmeldung werden die Zugangsdaten zur Fortbildung versendet.
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bei Interesse hierzu unter beiliegendem Link an:
Online-Anmeldung – Details
Büro der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein
Kontaktdaten: fb@landtag.ltsh.de; Tel. 0431-988-1290
Anmeldeschluss ist der 27. Juni 2025