UNSERE ZIELE UND FORDERUNGEN
L i f e l i n e Vormundschaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. fordert für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge die volle Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.
UN-Kinderrechtskonvention, General Comments Nr.6 (2005)
Dieses bedeutet im Einzelnen:
- Beachtung des Kindeswohls auch im Ausländerrecht und in der Anwendung des Aufenthaltsgesetzes (Verfahrensfähigkeit erst ab 18 Jahre)
- Anerkennung kinder- und jugendspezifischer Fluchtgründe im Asylverfahren wie
- Zwangsrekrutierung zum Waffendienst (Kindersoldaten)
- Heranziehung zur aktiven Beteiligung an oppositionellen Aktivitäten (Kinderdemonstrationen, Intifada)
- Sippenhaft
- Drohende staatliche Umerziehungsmaßnahmen
- Obdachlosigkeit oder desolate Verwahrungssituation
- Vorenthaltung oder Beschränkung von Erziehung und Bildung
- Zwangsprostitution, Pornografie oder Sklaverei
- Beschneidung von Mädchen und jungen Frauen
- Zwangsheirat
- Inobhutnahme durch örtlich zuständige Jugendämter entsprechend § 42 SGB VIII mit besonderemClearingverfahren für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Einbeziehung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge bis 18 Jahre in den vollen Kinder- und Jugendschutz
- Schulbesuch mit bedarfsgerechter Förderung (Sprachkurse u.a.)
- Zugang zu beruflicher Erstausbildung und Qualifizierung
- Bleiberecht nach 2 Jahren erfolgreicher Integration
- Keine Abschiebehaft für minderjährige Flüchtlinge (Bericht des Beirates der Abschiebehaftanstalt Rendsburg 2004,2005 und 2006)
- Eine umfassende Datenerfassung aller unbegleitet eingereister minderjähriger Flüchtlinge in Schleswig-Holstein
Forderungen zur Verbesserung der Situation minderjähriger Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. Nürnberg, August 2005