UNSERE ZIELE UND FORDERUNGEN

L i f e l i n e Vormundschaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. fordert für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge die volle Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.
UN-Kinderrechtskonvention, General Comments Nr.6 (2005)
Dieses bedeutet im Einzelnen:

  • Beachtung des Kindeswohls auch im Ausländerrecht und in der Anwendung des Aufenthaltsgesetzes (Verfahrensfähigkeit erst ab 18 Jahre)
  • Anerkennung kinder- und jugendspezifischer Fluchtgründe im Asylverfahren wie
    • Zwangsrekrutierung zum Waffendienst (Kindersoldaten)
    • Heranziehung zur aktiven Beteiligung an oppositionellen Aktivitäten (Kinderdemonstrationen, Intifada)
    • Sippenhaft
    • Drohende staatliche Umerziehungsmaßnahmen
    • Obdachlosigkeit oder desolate Verwahrungssituation
    • Vorenthaltung oder Beschränkung von Erziehung und Bildung
    • Zwangsprostitution, Pornografie oder Sklaverei
    • Beschneidung von Mädchen und jungen Frauen
    • Zwangsheirat
  • Inobhutnahme durch örtlich zuständige Jugendämter entsprechend § 42 SGB VIII mit besonderemClearingverfahren für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
  • Einbeziehung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge bis 18 Jahre in den vollen Kinder- und Jugendschutz
  • Schulbesuch mit bedarfsgerechter Förderung (Sprachkurse u.a.)
  • Zugang zu beruflicher Erstausbildung und Qualifizierung
  • Bleiberecht nach 2 Jahren erfolgreicher Integration
  • Keine Abschiebehaft für minderjährige Flüchtlinge (Bericht des Beirates der Abschiebehaftanstalt Rendsburg 2004,2005 und 2006)
  • Eine umfassende Datenerfassung aller unbegleitet eingereister minderjähriger Flüchtlinge in Schleswig-Holstein

Forderungen zur Verbesserung der Situation minderjähriger Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. Nürnberg, August 2005