KRITIK AN DER ABSCHIEBUNGSHAFT FÜR UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE
Der Vormundschaftsverein l i f e l i n e und der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. sind der Auffassung, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht allein wegen ihres illegalen Aufenthaltes in Schleswig-Holstein kriminalisiert und in Folge dessen inhaftiert werden dürfen (vgl. Artikel 37 UN-KRK). Sie sind grundsätzlich nicht in einer Haftanstalt, sondern immer in Jugendhilfeeinrichtungen unterzubringen.
Der Flüchtlingsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein und derLandesbeirat für den Vollzug der Abschiebungshaft üben ebenfalls Kritik an der Abschiebungshaft für Minderjährige.