EINSATZ VON QUALIFIZIERTEN DOLMETSCHERN

Eine ganz wichtige Voraussetzung für die sorgfältige und fundierte Abklärung der Situation und des besonderen Bedarfs des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings im Einzelfall ist der Einsatz von qualifizierten Dolmetschern. Es geht hier nicht nur um den technischen Transfer von Worten, sondern um Aufbau von Vertrauen, um die Stabilisierung des Jugendlichen.

Die Sprachmittler müssen für den Jugendlichen die Transparenz des Verfahrens gewährleisten und ihm - wie es das SGB VIII und die UN-Kinderrechtskonvention vorsieht - eine Mitsprache und Mitwirkung in allen seinen die Zukunft betreffenden Entscheidungen ermöglichen.

Es kann sehr hilfreich sein, qualifizierte muttersprachliche DolmetscherInnen einzusetzen.

Der Kontakt zu Menschen aus dem eigenen Herkunftsland und die Möglichkeit, sich verbal ausdrücken zu können, hat bei der Kontaktaufnahme zu den jeweils zuständigen MitarbeiterInnen der Behörden bzw. BetreuerInnen eine stabilisierende Funktion.

Neben der Sprachvermittlung erfüllen Dolmetscherinnen und Dolmetscher häufig auch die Funktion als Kulturvermittler zwischen unbegleiteten minderjährige Flüchtlingen und den im Prozess beteiligten Behörden, Vormündern, Rechtsanwälten und Ärzten etc.

Wenn Übersetzer und junger Flüchtling aus einem Herkunftsland stammen, ist jedoch darauf zu achten, dass sie sich in ihrem religiösen, ethnischen oder politischen Hintergrund nicht widersprechen, wie es z.B. bei türkisch sprechenden Dolmetschern für Kurden oder russisch sprechenden Übersetzern für Tschetschenen vorkommen könnte.

Für Schleswig-Holstein gibt es das sogen. Dolmetscher-Treffen.Hier sind überwiegend MigrantInnen ohne formelle Ausbildung als DolmetscherInnen gemeldet, die zum Teil seit Jahrzehnten die Begleitung von Familienangehörigen, Freunden und Bekannten übernommen haben.

Sie treffen sich zu Fortbildungen und Erfahrungsaustausch z.B. zum Thema Dolmetschen für unbegleitete minderjährige Flüchtlingeu.a.