PRESSEERKLÄRUNG VOM 4. APRIL 2007

ZUM 15. JAHRESTAG DER UN-KINDERRECHTSKONVENTION:

VEREIN lifeline UNTERSTÜTZT DIE PRO-ASYL-FORDERUNG NACH RÜCKNAHME DER DEUTSCHEN VORBEHALTSERKLÄRUNG ZUR KINDERRECHTSKONVENTION.

 

Der Vormundschaftsverein für Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein - lifeline e.V. - unterstützt den von PRO ASYL an Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichteten Initiates file downloadoffenen Brief nachdrücklich. Die weiter bestehende Vorbehaltserklärung Deutschlands gegen eine vollständige Anwendung der UN-Kinderrechtskonvention schafft auch für Kinderflüchtlinge in Schleswig-Holstein zahlreiche Lücken, die für die jungen Menschen Zukunft und Perspektivenentwicklung nachhaltig behindern. Kinder- und Jugendschutz gelten gegenüber dem Asyl- und Ausländerrecht weiterhin als nachrangig. 
Nicht selten besteht aber bei den im Bundesland ankommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, nachdem sie Kriegsgewalt oder anderen Überlebensnöten entkommen sind, ein besonderer Betreuungsbedarf. Dies leisten in Schleswig-Holstein der Verein lifeline e.V. und zahlreiche ehrenamtlich engagierte private Vormünderinnen und Vormünder.

Allein 2006 wurden vom Verein 42 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge rechtlich vertreten und psychosozial umsorgt: davon wurde für 19 Jugendliche private Vomünder vermittelt und Vormundschaften eingerichtet sowie zahlreiche weitere bestehende private VormunderInnen und Mündel wurden vom Verein beraten und begleitet. Bei 22 jungen Flüchtlingen stand der Verein auch über das 18. Lebensjahr hinaus als Ansprechpartner und Unterstützungsstelle zur Verfügung.

Der Verein und die in ihm organisierten privaten VormünderInnen vertreten die jugendlichen Flüchtlinge gegenüber Ausländer- und Sozialbehörden, Schulen, begleiten bei Artzbesuchen und Therapiemaßnahmen, vermitteln ggf. Ausbildungen und organisieren aber auch Freizeit- und Gruppenaktivitäten und leisten ein umfassendes Hilfsangebot im Bemühen um eine zukunftsweisende Integration in Schleswig-Holstein. 

 

gez. Marianne Kröger
LIFELINE - Vormundschaftsverein für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Kiel 


PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

Presseerklärung

4. April 2007

5. April: 15 Jahre Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention
Offener Brief von PRO ASYL an die Bundeskanzlerin: Integrationspolitik muss Beachtung von Kinderrechten beinhalten

Auch 15 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) werden die Rechte von Flüchtlingskindern in Deutschland weiterhin verletzt.

Aus diesem Anlass fordert die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL Bundeskanzlerin Merkel in einem offenen Brief auf, sich entschieden dafür einzusetzen, dass die deutsche Vorbehaltserklärung zur KRK zurückgenommen wird. Die Erklärung ermöglicht eine unterschiedliche Behandlung von ausländischen und inländischen Kindern. Der aktuelle Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung von EU-Richtlinien im Zuwanderungsgesetz sei eine gute Gelegenheit, den Vorrang des Kindeswohls zu verankern.

Der PRO ASYL-Vorsitzende Dr. Jürgen Micksch und das Vorstandsmitglied Heiko Kauffmann weisen in ihrem Schreiben auf die paradoxe Erfahrung hin, dass sich die Lage der Flüchtlingskinder seit der Ratifizierung stetig verschlechtert habe und der jetzige Gesetzentwurf zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes dieselbe Tendenz fortsetze. So sollen z.B. minderjährige Flüchtlinge künftig die Beweislast für den Nachweis ihres Alters selbst tragen.

Ausgrenzungserfahrungen, die jugendliche Flüchtlinge in Schule, Studium sowie beim Zugang zum Arbeitsmarkt als Resultat gesetzlicher Vorgaben machten, stünden dem Ziel einer konsequenten Integrationspolitik ebenso im Wege wie ihr oftmals lange ungeklärter ausländerrechtlicher Status. 
Befremdet zeigen sich die Unterzeichner des Schreibens über das Verhalten des Bundesinnenministeriums. Bemühungen von PRO ASYL und anderen Menschenrechtsorganisationen um eine Implementierung des Kindeswohls im anstehenden Gesetzentwurf habe man abgetan – als im Widerspruch zu den Bemühungen der Bundesregierung stehend, „einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten“. In einem Gesetz, das der Bundesinnenminister im weiteren Gesetzgebungsverfahren schon in der Überschrift mit dem Begriff Integration schmücken wolle, auf den zentralen Begriff des Kindeswohls zu verzichten, sei ignorant.

PRO ASYL appelliert an die Bundeskanzlerin, den zentralen Elementen der UN-Kinderrechtskonvention, dem Diskriminierungsverbot und dem Kindeswohlvorrang, für Flüchtlingskinder in Deutschland endgültig Geltung zu verschaffen. Dies wäre ein kinderfreundliches und integrationspolitisch bedeutsames Signal.

gez. Heiko Kauffmann
Vorstandsmitglied

gez. Bernd Mesovic
Referent Tel. 069/230688
Anlage: Initiates file downloadOffener Brief an Bundeskanzlerin Merkel, sowie das darin erwähnte Initiates file downloadSchreiben des BMI an Vertreter von Nichtregierungsorganisationen.